Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste vorab
Was müssen Sie bei dls | eQMS selbst validieren?
Sie prüfen den vorgesehenen Prozess auf der konkreten d.velop-documents-Basis mit den eingesetzten dls-Modulen, Rollen, Konfigurationen und Schnittstellen. Lieferantennachweise können passende Teile abdecken; ihre Übertragbarkeit und verbleibende Lücken müssen Sie beurteilen. Besonders wichtig sind Übergänge zwischen Dokumentfreigabe, Inkraftsetzung, Schulung und CAPA. Ein vorhandenes PDF, eine Schulungsquote oder ein abgeschlossener Workflow belegt jeweils nur einen Teil dieses Ablaufs.
- dls | eQMS, d.velop documents und engamp sind keine austauschbaren Produktbezeichnungen.
- Lieferantennachweise werden nach Prüfobjekt, Version und Konfiguration übernommen.
- Freigabe, gültiger Dokumentstand und individuelle Schulung benötigen getrennte Entscheidungen.
- Elektronische Akte und kontrollierter Ausdruck müssen den jeweiligen Nachweiszweck erfüllen.
1. Die tatsächliche Produktkombination bestimmen
Die frühere d.velop Life Sciences GmbH heißt seit Februar 2023 Digital Life Sciences GmbH. Ihre dls | eQMS-Suite verbindet Module für Dokumentenlenkung, Schulung und Qualitätsprozesse. Für die Dokumentenlenkung nennt der Hersteller d.velop documents als Basis. Der frühere Firmenname allein bezeichnet deshalb keine eindeutig versionierte Anwendung. Halten Sie Plattform, Module, Erweiterungen und Betriebsform getrennt fest.
Die Suite wird für eigene Infrastruktur und als Cloud-Angebot beschrieben. Daraus folgt noch nicht, welcher Vertrag Ihre Installation abdeckt. Erfassen Sie Anbieter und Verantwortlichkeiten für Betrieb, Identitäten, Sicherung, Wiederherstellung und Änderungen. Bei einem gehosteten System bleiben beispielsweise Aufgaben für fachliche Rollenvergabe, Dokumenteninhalte und Nutzungsentscheidungen im Unternehmen zuzuordnen.
Eine belastbare öffentliche numerische Version der konkreten dls-Module lässt sich aus den Produktseiten nicht bestimmen. Beschaffen Sie daher das Installationsinventar und passende Lieferunterlagen. Diese Unsicherheit ist praktisch relevant: Eine aktuelle Produktbeschreibung kann Funktionen zeigen, die Ihre bestehende Installation oder Lizenz noch nicht umfasst.
2. Den GMP-Prozess vor dem Nachweispaket festlegen
Beschreiben Sie zunächst das Ergebnis, auf das sich Ihr Betrieb verlassen will: beispielsweise eine gültige SOP am Arbeitsplatz, der passende Schulungsnachweis und die nachvollziehbare Entscheidung über eine damit verbundene CAPA. Benennen Sie Eingangsdaten, beteiligte Rollen, relevante Aufzeichnungen und Grenzen. Ein allgemein formuliertes Ziel wie „elektronisches Qualitätsmanagement“ reicht dafür kaum aus.
Dieser Leitfaden betrachtet computergestützte Tätigkeiten im Humanarzneimittel-GMP-Bereich. Annex 11 ist die dafür herangezogene GMP-Leitlinie; Umfang und Tiefe der Nachweise werden anhand von Verwendung und Risiko begründet. Andere Einsatzfelder, etwa Medizinprodukte oder klinische Studien, benötigen ihre eigene Einordnung. Ein FDA-Bezug entsteht ebenfalls nicht allein durch den Produktnamen oder die Branche des Herstellers.
Der Anbieter beschreibt ein Validierungspaket mit Unterstützung für Lastenheft und Risikobewertung sowie Dokumentation installierter Software und Konfiguration. Prüfen Sie das tatsächlich angebotene Paket: Welche Version, Umgebung, Anforderungen, Prüfergebnisse und Abweichungen sind erfasst? Übernehmen Sie geeignete Belege mit begründeter Zuordnung. Ergänzen Sie anschließend die kundenspezifischen Übergänge, statt Standards unterschiedslos erneut zu testen.
3. Lieferbelege und lokale Prüflücken zusammenführen
Die folgende Matrix ist eine Arbeitshilfe zur Paketprüfung. Sie behauptet keine bereits vorhandenen Herstellerdokumente. Fordern Sie die genannten Belege an und halten Sie fest, was tatsächlich vorliegt. Fehlt ein Dokument, ist zunächst seine Bedeutung für Ihren Prozess zu bewerten; nicht jede fehlende Dateibezeichnung bedeutet eine gleich große fachliche Lücke.
Ordnen Sie jede relevante Anforderung einem vorhandenen Beleg oder einem gezielten Ergänzungsnachweis zu. Besonders ergiebig sind Übergänge zwischen Bausteinen: Eine Modulprüfung kann die korrekte Aufgabenerzeugung zeigen, während Ihre lokale Zuordnung einer neuen Mitarbeiterrolle trotzdem ungeprüft bleibt.
| Baustein | Lieferbeleg prüfen | Lokale Prüffrage | Ergänzungsnachweis |
|---|---|---|---|
| Basis und Hosting | Installationsstand, Betriebskonzept | Decken Belege unsere Umgebung ab? | Standabgleich und relevante Wiederherstellung |
| Dokumentenumlauf | Konfigurationsspezifikation | Stimmen Freigaberolle und Stellvertretung? | Berechtigter und unberechtigter Rollenfall |
| Schulungsintegration | Funktions- und Zuordnungsbeleg | Erreicht Revision 05 alle vorgesehenen Personen? | Personen-/Revisionsabgleich |
| CAPA und PDF/A | Prozess- und Ausgabebeschreibung | Bleiben Entscheidung, Beziehungen und Verlauf nachvollziehbar? | Fallakte und Export vergleichen |
| Kontrollierte Kopien | Druck- und Rückmeldekonzept | Ist die offene Altkopie tatsächlich geklärt? | Register mit Arbeitsplatzbestand abgleichen |
| Änderungen | Release- und Änderungsunterlagen | Welche lokalen Übergänge sind betroffen? | Begründete Auswahl erneuter Prüfungen |
4. Freigabe und Inkraftsetzung auseinanderhalten
Die Dokumentenlenkung beschreibt konfigurierbare Umläufe je Vorlage und unterschiedliche Versionsstände. Außerdem unterscheidet sie Freigabe und Inkraftsetzung: Üblicherweise folgt die Inkraftsetzung auf eine Schulungsphase, sie kann auch manuell erfolgen. Übersetzen Sie diese Möglichkeiten in eine eindeutige betriebliche Regel. Wer entscheidet über den Zeitpunkt, welche Voraussetzungen gelten und welcher Stand erscheint im produktiven Arbeitsweg?
Prüfen Sie einen geplanten Wechsel einschließlich Zwischenzuständen. Eine bereits genehmigte Revision darf nicht versehentlich als sofort gültig erscheinen, wenn Ihre Regel einen späteren Start vorsieht. Umgekehrt muss der bisherige gültige Stand während der Übergangszeit zuverlässig verfügbar bleiben. Berücksichtigen Sie Verknüpfungen, Favoriten und den tatsächlich verwendeten Einstieg am Arbeitsplatz.
Nach Herstellerbeschreibung können berechtigte Benutzer ältere Versionen einsehen. Das ist nicht automatisch ein Fehler: Historische Stände können für Untersuchungen erforderlich sein. Entscheidend ist, dass ihr Status erkennbar bleibt und ihre unzulässige operative Verwendung verhindert wird. Ein generelles Verbot jedes historischen Lesezugriffs wäre keine passende Ersatzregel.
5. Schulungen mit Person, Tätigkeit und Revision verbinden
Bei integrierter Dokumentenlenkung beschreibt das Schulungsmodul Aufgaben für neue freigegebene Revisionen. Qualifikationsprofile und eine Matrix unterstützen die Zuordnung. Prüfen Sie daher nicht nur, ob eine Aufgabe entsteht, sondern für wen, aufgrund welcher Tätigkeit und für welchen Dokumentstand. Eine Erledigung zu Revision 04 erfüllt nicht ohne Weiteres den vorgesehenen Nachweis zu Revision 05.
Ein Leseklick und nachgewiesene praktische Befähigung beantworten unterschiedliche Fragen. Kapitel 2 behandelt geeignete Schulung, fortlaufende Qualifizierung und die Bewertung ihrer praktischen Wirksamkeit. Bestimmen Sie passend zum Inhalt, ob Lesen genügt oder etwa eine Einweisung und eine praktische Beobachtung erforderlich sind. Eine automatisch erzeugte Aufgabe legt diese fachliche Entscheidung nicht fest.
Rollenwechsel, Eintritt, Abwesenheit und Stellvertretung gehören in die Prüfung. Ein Vertreter kann beispielsweise organisatorisch Aufgaben übernehmen, ohne automatisch dieselbe Entscheidungsbefugnis zu besitzen. Beschreiben Sie, welche Befugnisse tatsächlich übertragen werden dürfen. Offene Schulungen erfordern eine konkrete Bewertung; eine universelle technische Arbeitsplatzsperre lässt sich weder aus einer Produktübersicht noch aus jeder Schulungsanforderung ableiten.
6. CAPA-Daten, PDF/A und Papierkopien richtig einordnen
Das CAPA-Modul beschreibt unter anderem Weiterleitung, Eskalation, Stellvertretung und Verknüpfungen zu anderen Qualitätsprozessen. Nach Herstellerangabe werden Formularstände als PDF/A abgelegt. Für die Nachweisplanung zählt jedoch, welche Informationen eine spätere Entscheidung verständlich machen: Anlass, Maßnahmen, Verantwortlichkeit, relevante Änderungen, verbundene Dokumente und die festgelegte Wirksamkeitsbeurteilung.
Vergleichen Sie deshalb eine repräsentative elektronische Fallakte mit ihrer Ausgabe. Sind entscheidende Beziehungen und zeitliche Zusammenhänge erhalten oder nur im System sichtbar? PDF/A kann eine geeignete Darstellung unterstützen, belegt aber allein weder vollständige Aktenübernahme noch Schutz vor jeder Änderung. Aufbewahrung und Wiederauffindbarkeit richten sich nach den tatsächlich benötigten Aufzeichnungen und ihrem Zweck.
Kontrollierter Druck wird mit Begründung, Protokollierung und Rückmeldung über zurückgegebene oder vernichtete Ausdrucke beschrieben. Der Eintrag ist ein Nachweisbaustein; er entsorgt keine Papierkopie. Legen Sie fest, wie offene Exemplare verfolgt werden und wer den tatsächlichen Zustand bestätigt. Maßnahmenabschluss und CAPA-Abschluss sind ebenfalls zu unterscheiden, wenn eine Wirksamkeitsbewertung noch aussteht.
Quellen: [5] [3] [11] [13] [10]
7. Illustratives Beispiel: eine CAPA ändert eine SOP
Das folgende vollständig fiktive Sollbeispiel ist eine Arbeitshilfe, kein ausgeführter Produkttest. CAPA K-026 verlangt SOP-Revision 05 statt 04. Zwölf Mitarbeiter sind zugeordnet; neun Nachweise zu 05 liegen vor. Zwei kontrollierte Altkopien existieren. Die hier gewählte interne Regel erlaubt die Tätigkeit erst nach dem individuellen Nachweis. Diese Beispielregel ist keine universelle regulatorische Vorgabe.
Der Testverantwortliche legt vorab Rollen, Ausgangsstände und erwartete Reaktionen fest. Er prüft sowohl die sichtbare Entscheidung als auch zugehörige Aufzeichnungen. Wenn das System eine Bedingung nicht technisch erzwingt, muss die vorgesehene zusätzliche Kontrolle konkret beschrieben und hinsichtlich ihrer Eignung beurteilt werden.
| Prüffall | Ausgangszustand | Soll und Rechnung | Zu sichernder Nachweis |
|---|---|---|---|
| Lieferabdeckung | Standardumlauf belegt; lokale Stellvertretung nicht | Gezielte Ergänzungsprüfung statt ungeprüfter Übernahme | Abdeckungsentscheidung mit Versionsbezug |
| Revision freigegeben | 9 von 12 Nachweisen vorhanden | 9 ÷ 12 = 75 %; 3 offen. Quote erteilt keine Nutzungserlaubnis | Person und Revision je Nachweis |
| Unbefugter Vertreter | Vertreter ohne erforderliches Freigaberecht | Keine Freigabe durch diese Rolle; erlaubte Ersatzrolle gesondert prüfen | Rollenstand und beobachtete Entscheidung |
| Altkopie | 1 von 2 Exemplaren zurückgemeldet | 2 − 1 = 1 offenes Exemplar verfolgen | Register und tatsächlicher Verbleib |
| CAPA-Abschluss | PDF vorhanden; Maßnahmen erledigt; Wirksamkeit offen | Abschluss gemäß Beispielplan noch nicht begründet | Wirksamkeitsentscheidung und Aktenbezug |
8. Änderungen und engamp als eigenen Umfang behandeln
Für den laufenden Betrieb brauchen Sie einen Weg, Änderungen an Basisplattform, Modulen, Rollen und Schnittstellen zu erkennen. Bewerten Sie deren Auswirkungen auf Ihre freigegebenen Abläufe. Ein Update kann beispielsweise die Darstellung verändern, aber auch Aufgabenverteilung oder einen Export beeinflussen. Die Auswahl erneuter Prüfungen sollte diesen tatsächlichen Unterschied abdecken.
engamp wird als neue Produktlinie angeboten. Ihre Funktionen, Lizenzrollen und Updateangaben dürfen nicht ungeprüft auf bestehende dls-Installationen übertragen werden. Die öffentliche FAQ verweist Bestandskunden für einen Übergang an ihren Projektkontakt. Daraus folgt weder ein Pflichtumstieg noch eine bestätigte automatische Migration aller Daten und Historien.
Bei einem Wechsel prüfen Sie besonders offene Vorgänge, gültige Dokumentstände, Schulungszuordnungen, Rollen und benötigte historische Informationen. Fordern Sie konkrete Übertragungs- und Abgleichregeln an. Für Hostingwechsel gehören außerdem Zugriff, Wiederherstellung und Betriebsverantwortung auf die Liste. Entscheiden Sie begründet, welche bisherigen Nachweise weitertragen und welche Übergänge neu belegt werden müssen.
9. Aufwand über Entscheidungen und Übergänge planen
Für ein KMU ist ein klar begrenzter erster Prozess oft hilfreicher als die gleichzeitige Einführung aller verfügbaren Module. Benennen Sie einen fachlichen Verantwortlichen, Ansprechpartner für Dokumente und Schulung sowie IT und die im Unternehmen zuständige Qualitätsfunktion. Entscheidend sind verfügbare Befugnisse und Kenntnisse; eine bestimmte universelle Unterschriftenfolge wird damit nicht vorgegeben.
Der Aufwand entsteht vor allem durch unterschiedliche Dokumenttypen, lokale Umläufe, Rollenvarianten, Altdatenqualität und Schnittstellen. Auch die Frage, welche historischen Informationen migriert werden müssen, kann erheblichen Klärungsbedarf auslösen. Ein nutzbares Lieferpaket reduziert passende eigene Nachweise, beseitigt aber nicht die Arbeit an unklaren internen Regeln.
Bereiten Sie vor der Terminplanung Versionsinventar, Beispielakten, Rollenliste und bekannte Sonderfälle vor. Trennen Sie Anforderungen, die das Produkt bereits nachweisbar erfüllt, von Konfigurationsarbeit und organisatorischen Entscheidungen. So lässt sich mit dem Anbieter konkret besprechen, wer welche Unterlagen und Prüfungen liefert. Belastbare Dauer- oder Preisangaben benötigen erst diesen geklärten Umfang.
10. Checkliste für die begründete Nutzungsentscheidung
Verwenden Sie diese Checkliste als eigene Abschlusskontrolle für den vereinbarten Umfang. Ein Haken sollte auf einen auffindbaren Nachweis oder eine begründete Entscheidung verweisen. Offene Punkte werden nach ihrer Bedeutung für die vorgesehene Nutzung bewertet; eine bloße Anzahl erledigter Tests ersetzt diese Bewertung nicht.
Nach der Einführung bleibt die Abgrenzung nützlich: Neue Module, zusätzliche Standorte und geänderte Schulungsmodelle lassen sich gegen den bisher belegten Ablauf prüfen. Halten Sie außerdem fest, wer offene Vorgänge bei Ausfall bearbeitet und wie nach Wiederanlauf ein konsistenter Arbeitsstand festgestellt wird.
- Basisplattform, dls-Module, Versionen, Lizenzen und Hosting sind eindeutig erfasst.
- Lieferbelege sind gelesen, zugeordnet und hinsichtlich lokaler Grenzen bewertet.
- Freigabe, Inkraftsetzung und produktiver Zugriff zeigen den vorgesehenen Dokumentstand.
- Personen, Tätigkeiten und Schulungsnachweise sind revisionsbezogen zugeordnet.
- Stellvertretung und unerlaubte Aktionen wurden anhand konkreter Rollen geprüft.
- CAPA-Verknüpfungen, Ausgaben und erforderliche Historien bleiben nachvollziehbar.
- Kontrollierte Altkopien und offene Schulungen haben einen geregelten Umgang.
- Betrieb, Änderungen, Wiederherstellung und Nutzungsentscheidung besitzen zuständige Verantwortliche.
Häufige Fragen zu dls | eQMS
Ist d.velop Life Sciences heute dasselbe wie dls | eQMS?
Der frühere Firmenname wurde 2023 in Digital Life Sciences GmbH geändert. dls | eQMS bezeichnet die angebotene modulare Suite; d.velop documents ist die benannte Basis der Dokumentenlenkung. Für Ihren Validierungsumfang brauchen Sie deshalb die tatsächlich installierte Kombination mit Versionen und Modulen. Der Firmenname allein identifiziert weder Release noch Konfiguration.
Müssen wir beim Einsatz von engamp sämtliche dls-Nachweise neu erstellen?
Nicht automatisch. engamp wird als neue Produktlinie beschrieben, deshalb ist die Übertragbarkeit vorhandener Belege konkret zu prüfen. Vergleichen Sie Anforderungen, Datenmodell, Rollen, Prozessabläufe und Betriebsform. Geeignete Nachweise können weiter nutzbar sein; geänderte Übergänge und übertragene Daten benötigen passende zusätzliche Belege. Eine automatische Gleichwertigkeit sämtlicher Funktionen ist öffentlich nicht nachgewiesen.
Was übernimmt das angebotene Validierungspaket für uns?
Die öffentliche Beschreibung nennt Unterstützung bei Lastenheft und Risikoarbeit sowie Dokumentation installierter Software und Konfiguration. Welche Anforderungen und Testfälle Ihr Paket tatsächlich abdeckt, lässt sich daraus nicht abschließend erkennen. Lesen Sie den gelieferten Umfang einschließlich Version, Ergebnissen und Einschränkungen. Ihre lokalen Rollen, Schulungszuordnungen und Papierprozesse müssen darin erkennbar abgedeckt oder gezielt ergänzt sein.
Ist eine freigegebene SOP sofort der gültige Arbeitsstand?
Das hängt vom eingerichteten Ablauf ab. Die Dokumentenlenkung unterscheidet Freigabe und Inkraftsetzung und beschreibt eine Schulungsphase sowie manuelle Inkraftsetzung. Legen Sie den fachlichen Startpunkt ausdrücklich fest und prüfen Sie den produktiven Zugriff während des Wechsels. Eine genehmigte Revision kann bereits vorliegen, während der bisherige Stand nach Ihrer Regel noch gilt.
Darf niemand arbeiten, solange eine Schulung offen ist?
Eine solche allgemeine Aussage wäre zu weitgehend. Entscheidend sind Tätigkeit, Schulungsinhalt und Ihre begründete Qualifikationsregel. Für eine bestimmte Aufgabe kann der personenbezogene Nachweis vor Arbeitsbeginn erforderlich sein, ohne jede andere Tätigkeit zu sperren. Prüfen Sie, ob das System die gewählte Regel technisch unterstützt und welche geeigneten organisatorischen Kontrollen zusätzlich benötigt werden.
Beweist die Schulungsmatrix, dass Mitarbeiter eine neue SOP beherrschen?
Sie unterstützt die Sicht auf Zuordnungen und erfasste Nachweise. Daraus folgt noch keine praktische Befähigung in jedem Fall. Bestimmen Sie je Inhalt, ob eine Lesebestätigung ausreicht oder etwa Einweisung und Lernkontrolle nötig sind. Prüfen Sie außerdem die richtige Person, Tätigkeit und Revision. Eine Quote von 75 Prozent beschreibt einen Stand, keine pauschale Anwendungserlaubnis.
Reicht das CAPA-PDF/A als vollständiges Archiv?
Das muss anhand des tatsächlichen Nachweiszwecks geprüft werden. Der Hersteller beschreibt PDF/A-Abbilder von Formularständen. Relevante Verknüpfungen, Änderungen oder Entscheidungszusammenhänge können darüber hinausgehen. Vergleichen Sie deshalb die elektronische Akte mit der Ausgabe und legen Sie fest, welche Informationen verfügbar, lesbar und nachvollziehbar bleiben müssen. Das Dateiformat allein beantwortet weder Vollständigkeit noch Aufbewahrungskontrolle.
Wie prüfen wir kontrollierte Papierkopien nach einem SOP-Wechsel?
Gleichen Sie das Register mit dem tatsächlichen Verbleib der ausgegebenen Exemplare ab. Die Software beschreibt Druckbegründung, Protokollierung und Rückmeldungen. Eine offene Kopie braucht eine verantwortliche Klärung; ein gesetzter Status ersetzt den realen Vorgang nicht. Im Beispiel bleibt bei zwei ausgegebenen und einer zurückgemeldeten Kopie ein Exemplar offen. Seine mögliche Verwendung ist zu bewerten.
Ist eine elektronische Freigabe automatisch eine Part-11-Signatur?
Nein. Zuerst ist zu klären, ob der konkrete FDA-bezogene Aufzeichnungs- und Signaturumfang unter Part 11 fällt. Danach werden Funktion, Identität, Bedeutung und Verknüpfung der Signatur im tatsächlichen Ablauf beurteilt. Die allgemeine Produktwerbung oder ein Workflow-Status genügt dafür nicht. Im Humanarzneimittel-GMP-Kontext sind die einschlägigen Anforderungen an elektronische Signaturen ebenfalls gesondert zu berücksichtigen.
Womit sollte ein kleines Unternehmen die Einführung beginnen?
Mit einem klar beschriebenen Prozess, passenden Beispielakten und einer Abdeckungsmatrix für das angebotene Lieferpaket. Klären Sie zunächst Versionen, Module, Rollen und die Entscheidung über gültige Dokumentstände. Anschließend prüfen Sie besonders die Übergänge zu Schulung, CAPA und Papierkopien. Diese Reihenfolge ist eine praktische Planungshilfe; sie ersetzt weder Ihre Risikobewertung noch die Bewertung weiterer relevanter Prozesse.
Quellen & fachlicher Stand
Stand 6. Oktober 2026. Bezug: dls | eQMS von Digital Life Sciences auf d.velop documents; öffentliche Modulbeschreibungen ohne belastbare numerische Versionsangabe. engamp wird als eigene Produktlinie abgegrenzt. Das angebotene Validierungspaket wurde anhand seiner öffentlichen Beschreibung eingeordnet, nicht im Volltext geprüft. Regulatorischer Schwerpunkt: Humanarzneimittel-GMP, Annex 11 und Kapitel 1, 2 und 4. Beispiele und Matrizen sind eigene Arbeitshilfen, keine ausgeführten Produkt- oder Kundentests.
- Umbenennung: d.velop Life Sciences wird Digital Life Sciences
- Digital Life Sciences – QM-Software und Betriebsformen
- dls | document control – Dokumentenlenkung
- dls | training management – Schulungsmanagement
- dls | capa – Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen
- Digital Life Sciences – Validation Services
- engamp – neue Produktlinie von Digital Life Sciences
- engamp – FAQ zu Bereitstellung und Lizenzierung
- Europäische Kommission: EudraLex Volume 4
- EU-GMP Annex 11: Computerised Systems, Revision Januar 2011
- EU-GMP Kapitel 4: Documentation, Januar 2011
- EU-GMP Kapitel 2: Personnel, Revision 2013
- EU-GMP Kapitel 1: Pharmaceutical Quality System
- FDA: Part 11, Electronic Records; Electronic Signatures — Scope and Application
Zuletzt fachlich geprüft am 06.10.2026.
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