Regelwerke und Compliance · Praxisleitfaden

Originaldaten und True Copies: Vollständigkeit nachweisen

Für einen Systemwechsel soll eine bestätigte Kopie – eine True Copy – Ihrer Originaldaten bereitgestellt werden. Die Dateien lassen sich öffnen, die Zahl der Zeilen stimmt, und der Anbieter nennt das Paket vollständig. Ob es den benötigten Originalnachweis erhalten kann, ist damit noch nicht beantwortet. Entscheidend sind Inhalt, Kontext und spätere Prüfbarkeit. Dieser Leitfaden zeigt, wie QA, Fachbereich und IT einen konkreten Kopiennachweis festlegen können. Der betrachtete Anwendungsbereich ist die Dokumentation im Humanarzneimittel-GMP-Umfeld.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste vorab

Wann ist eine Kopie vollständig genug, um den benötigten Originalnachweis zu erhalten?

Eine True Copy ist eine überprüfte Kopie, die die benötigten Informationen des Originalrecords einschließlich ihres Zusammenhangs erhält. Das kann mehr umfassen als den sichtbaren Ergebniswert: etwa Metadaten, relevante Historie und erforderliche dynamische Eigenschaften. Entscheidend sind der konkrete Aufzeichnungssatz und ein nachgewiesenes Kopierverfahren beziehungsweise eine dokumentierte Verifikation. Weder PDF noch nativer Export sind allein durch ihr Format automatisch eine vollständige bestätigte Kopie.

  • Vor dem Export festlegen, was den vollständigen Record bildet.
  • Inhalt und Bedeutung prüfen, nicht nur Datei- oder Zeilenzahlen.
  • Benötigte dynamische Eigenschaften und Lesewerkzeuge berücksichtigen.
  • Kopiennachweis, Archivbetrieb und Löschentscheidung getrennt beurteilen.

Das Original ist mehr als die letzte Ergebnisansicht

Bei elektronischen Aufzeichnungen kann der Originalrecord aus mehreren verbundenen Informationen bestehen. Ein Ergebnisbericht zeigt möglicherweise nur einen Teil davon. Für einen Laborfall können etwa Rohsignale, Parameter, Probenbezug und Bearbeitungsstände nötig sein, um die Tätigkeit zu rekonstruieren.

Definieren Sie diese Grenze anhand des Zwecks und der anwendbaren Anforderungen. Chapter 4 behandelt Rohdaten und deren Bedeutung für Qualitätsentscheidungen. Die konkrete Record-Definition sollte deshalb vom Fachbereich erklärt und mit IT auf die tatsächlichen Speicherorte abgebildet werden.

Quellen: [1] [2]

Was mit True Copy gemeint ist

Die MHRA beschreibt eine überprüfte Kopie, bei der Informationen einschließlich Kontext, Inhalt und Struktur erhalten bleiben. Ein anderes Speicherformat ist damit nicht automatisch ausgeschlossen. Die Eignung muss jedoch nachvollziehbar sein.

Ein Stempel „True Copy“ ersetzt diese Beurteilung nicht. Benennen Sie das Original, den Umfang der Kopie und das Verfahren, mit dem ihre Gleichwertigkeit geprüft wird. Es muss erkennbar bleiben, ob eine einzelne Kopie verifiziert oder ein für den Zweck geeigneter Kopierprozess verwendet wurde.

Quellen: [2] [3]

Den Kopierumfang als fachliches Soll festlegen

Die folgende Tabelle ist ein eigenes Beispiel für einen elektronischen Prüfrecord. Sie ist keine vollständige Liste für jede Anwendung. Prüfen Sie insbesondere, welche Informationen zur Nachvollziehbarkeit wirklich benötigt werden und wie ihre Verbindung nach dem Export erhalten bleibt.

Eigene Sollbeschreibung für einen Prüfrecord
DatenteilWarum er im Beispiel benötigt wirdAbnahmefrage
Record- und ProbenkennungVerhindert falsche Zuordnung.Bleibt jede Kennung eindeutig und richtig verknüpft?
Messwerte und EinheitErklärt die Ergebnisgrundlage.Sind Werte und Einheiten unverändert verständlich?
VerarbeitungsparameterErmöglicht die Auswertung nachzuvollziehen.Ist der für den Ergebnisstand verwendete Parametersatz erkennbar?
Relevante ÄnderungshistorieErklärt Korrektur und Neuauswertung.Bleibt der ursprüngliche Stand mit dem Eingriff verbunden?
Bewertung und FreigabebezugErklärt, welcher Stand verwendet wurde.Ist die Entscheidung dem richtigen Record zugeordnet?

Quellen: [1] [2]

Statische Darstellung und dynamische Eigenschaften unterscheiden

Ein gedrucktes Bild einer Auswertung kann gut lesbar sein, während für einen späteren Review eine detailliertere Ansicht nötig bleibt. Dann genügt der Ausdruck für diesen Zweck nicht. Umgekehrt benötigt nicht jede ursprünglich elektronische Aufzeichnung beliebige Bearbeitungsfunktionen im Archiv.

Prüfen Sie, welche Interaktion für den Integritätsnachweis und eine spätere Verifikation erforderlich ist. Dokumentieren Sie diese benötigte Funktion statt pauschal zu verlangen, jede ursprüngliche Anwendung unbegrenzt weiterzubetreiben. Eine geeignete Alternative muss das notwendige Verständnis und die Prüfung ermöglichen.

Quellen: [2] [3]

Illustratives Beispiel: Vier Zeilen sind noch keine vollständige Kopie

Für einen fiktiven Export sind die vier Records Q-01, Q-02, Q-03 und Q-04 vorgesehen. Die unabhängige Erwartung umfasst genau diese vier unterschiedlichen Kennungen mit den zuvor definierten Datenteilen. Ein fehlerhaftes Exportpaket enthält Q-01, Q-02, Q-03 und nochmals Q-03. Die Zeilenzahl bleibt vier, aber nur drei erwartete Kennungen sind vorhanden; Q-04 fehlt.

Zusätzlich enthält Q-02 eine kontrollierte Korrektur einer Probenbeschreibung. Für den benötigten Nachweis muss diese Vorgeschichte erhalten bleiben. Das Beispiel prüft also Identität, Inhalt und Verlauf. Es ist eine eigene Sollmatrix und kein ausgeführter Exporttest eines Produktes.

Eigene Abnahmematrix zum fiktiven Export
ExportvarianteBeobachtung im konstruierten FallVorab definierte Bewertung
Vier Zeilen, Q-03 doppeltQ-04 fehlt trotz passender Zeilenzahl.Unvollständig; keine Abnahme allein nach Anzahl.
Alle Kennungen, nur EndwerteBenötigter Korrekturbezug zu Q-02 fehlt.Für den festgelegten Record-Umfang nicht ausreichend.
Vollständige Daten, unbekanntes DateiformatInhalt kann im Ziel nicht zuverlässig geöffnet werden.Nutzbarkeit vor Abnahme klären und nachweisen.
Vollständiger Satz mit geeigneter DarstellungKennungen, Inhalte und relevante Historie bestehen den Sollvergleich.Kann nach dokumentierter Prüfung als geeignete Kopie bewertet werden.

Quellen: [1] [2]

Die Kopienprüfung reproduzierbar machen

Benennen Sie Exportstand, Auswahlparameter und verwendete Werkzeuge. Legen Sie vor der Ausführung fest, welche Eigenschaften verglichen werden. Ein Hash kann zeigen, ob eine bestimmte Datei verändert wurde; er belegt nicht allein, dass der Export alle erforderlichen Quelldaten korrekt enthält.

Bei größeren Mengen können automatisierte Vergleiche unterstützen. Ihre Eignung und die Behandlung von Ausnahmen brauchen ebenfalls eine Begründung. Eine Stichprobe ist weder automatisch ausreichend noch grundsätzlich ausgeschlossen. Entscheidend ist, welche Fehlerarten das Verfahren mit geeigneter Sicherheit erkennen kann.

Quellen: [4] [2]

Kopie, Archiv und Originalvernichtung nicht gleichsetzen

Der erfolgreiche Kopiennachweis beantwortet noch nicht sämtliche Fragen der Aufbewahrung. Zugriffsschutz, Lesbarkeit, Verantwortlichkeit und spätere Abrufbarkeit müssen für die erforderliche Dauer funktionieren. Die Stilllegung einer Anwendung benötigt außerdem einen kontrollierten Übergang in den künftigen Betrieb.

Eine geplante Vernichtung von Originalen ist eine eigene Entscheidung unter den tatsächlich geltenden Vorgaben. Der Artikel erteilt dafür keine pauschale Freigabe. Halten Sie fest, welcher Nachweis künftig maßgeblich ist, welche Ausnahmen bestehen und wie die zuständige Stelle die Entscheidung begründet.

Quellen: [2] [1] [4]

Was vor dem Kopierauftrag bereitstehen sollte

Der Fachbereich beschreibt Record und erforderliche Verifikation; IT erläutert Exportmöglichkeiten und Formate; QA prüft die geeignete Kontrolle. Ein Anbieter kann technische Dokumentation und Probeexporte liefern, ohne damit automatisch die Entscheidung über Ihren erforderlichen Aufzeichnungssatz zu übernehmen.

Aufwand entsteht insbesondere durch uneinheitliche Altbestände, verlorene Verknüpfungen und fehlende Lesewerkzeuge. Klären Sie diese Punkte früh an einem begrenzten, aber anspruchsvollen Datenbeispiel. Ein ausschließlich sauberer Standardrecord zeigt nicht, wie Korrekturen, Anhänge oder seltene Formate behandelt werden.

  • Originalrecord und erwarteten Umfang fachlich beschreiben.
  • Kennungen, Metadaten, Historie und benötigte Funktionen festlegen.
  • Normalfall und mindestens eine erkennbare Fehlerkonstellation vorbereiten.
  • Kopierstand, Verfahren und Abnahmeentscheidung dokumentieren.
  • Späteren Zugriff, Schutz und verantwortlichen Betrieb klären.

Quellen: [2] [4]

Häufige Fragen zu Originaldaten und True Copy

Ist ein PDF immer eine True Copy?

Nein. Es kann eine geeignete Kopie sein, wenn die benötigten Informationen und Eigenschaften nachweislich erhalten sind. Ein PDF mit nur dem Endwert ist für einen umfangreicheren Originalrecord möglicherweise unvollständig. Das Format allein entscheidet diese Frage nicht.

Quellen: [2] [3]

Muss die Kopie dasselbe Dateiformat haben?

Ein anderes Format ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Entscheidend sind erhaltene Bedeutung, Kontext und benötigte Prüfbarkeit. Die Umwandlung muss deshalb gegen ein fachliches Soll bewertet werden und darf relevante Informationen nicht unbemerkt reduzieren.

Quellen: [2]

Reicht ein Prüfsummenvergleich?

Er kann die Identität oder spätere Veränderung bestimmter Dateien beurteilen. Er beweist nicht, dass die richtige Datenmenge exportiert oder ein Feld semantisch korrekt umgewandelt wurde. Ergänzen Sie den Vergleich um die für Ihren Record benötigten Eigenschaften.

Quellen: [4] [2]

Warum reicht die gleiche Zeilenzahl nicht?

Fehlender Inhalt kann durch Dubletten verdeckt werden. Im Beispiel ergeben vier Zeilen nur drei unterschiedliche erwartete Kennungen. Vergleichen Sie deshalb eindeutige Identität und Verknüpfungen zusätzlich zu Mengen sowie fachlichem Inhalt.

Quellen: [1] [2]

Welche Metadaten müssen erhalten bleiben?

Diejenigen, die für Inhalt, Zusammenhang, Rekonstruktion und anwendbare Anforderungen relevant sind. Dazu können Identitäten, Zeitbezug, Parameter und Änderungsverlauf gehören. Eine ungeprüfte Liste aller technisch vorhandenen Metadaten wäre ebenso wenig hilfreich wie das pauschale Weglassen.

Quellen: [2] [3]

Muss dynamische Auswertung erhalten bleiben?

Wenn eine dynamische Eigenschaft für Integrität oder spätere Verifikation wesentlich ist, muss die Kopienstrategie dies berücksichtigen. Beschreiben Sie die konkrete benötigte Funktion. Daraus folgt nicht automatisch, dass jede ursprüngliche Bearbeitungsmöglichkeit dauerhaft offen bleiben muss.

Quellen: [2] [3]

Kann ein Scan Papieroriginale ersetzen?

Ein geeigneter, überprüfter Scan kann Bestandteil einer True-Copy-Strategie sein. Ob das Original anschließend entfallen darf, benötigt eine gesonderte Beurteilung der anwendbaren Anforderungen und Risiken. Eine allgemeine Löschfreigabe lässt sich aus dem Scan allein nicht ableiten.

Quellen: [2]

Wer bestätigt die Eignung der Kopie?

Legen Sie Verantwortlichkeit und Verfahren im Qualitätssystem fest. Fachliches Verständnis und technische Kenntnis müssen zusammenkommen. Der technische Exportvermerk eines Anbieters ersetzt nicht zwangsläufig die Prüfung des von Ihnen benötigten Aufzeichnungssatzes.

Quellen: [4] [2]

Müssen wir jeden Datensatz manuell vergleichen?

Die geeignete Prüfung kann manuelle und automatisierte Elemente verbinden. Umfang und Methode hängen von Datenstruktur, möglichen Fehlern und vorhandener Evidenz ab. Auch automatisierte Kontrollen benötigen einen nachvollziehbaren Nachweis ihrer Eignung für die konkrete Aufgabe.

Quellen: [4]

Wie unterscheidet sich das Thema von Archivierung?

True Copy betrifft die nachgewiesene Informationsgleichwertigkeit einer Kopie. Archivierung umfasst zusätzlich deren geregelten Erhalt und späteren Zugriff. Ein bestandener Kopientest ist daher eine mögliche Grundlage, aber noch kein vollständiger Archivbetriebsnachweis.

Quellen: [2] [4]

Quellen & fachlicher Stand

Quellenstand: 6. Oktober 2026. Geltungsbereich und Dokumentstatus werden im Text unterschieden. Beispiele und Arbeitshilfen sind eigene, illustrative Vorschläge; sie ersetzen die Beurteilung Ihres konkreten Prozesses nicht.

  1. Europäische Kommission: EU-GMP Chapter 4, DocumentationJanuar 2011; Principle; Records; §§ 4.1,4.8–4.12
  2. MHRA: GxP Data Integrity Guidance and DefinitionsRevision 1, März 2018; §§ 2–5; 6.1–6.11; Datenreview und Archivbegriffe
  3. FDA: Data Integrity and Compliance With Drug CGMP, Questions and AnswersFinal, Dezember 2018; III Q1–3; Q7–9; Q10–11
  4. Europäische Kommission: EU-GMP Annex 11, Computerised SystemsRevision Januar 2011; Principle; §§ 1–4,7,9–13,17

Zuletzt fachlich geprüft am 07.10.2026.

Daniel Herrmann, Daniel Herrmann Consulting

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