Systeme validiert in Betrieb. IT-Compliance im Griff.
Als Geschäftsführer behalten Sie Termin, Budget und Fortschritt im Blick. Als Qualitätsleitung bekommen Sie belegte Nachweise und eine Arbeitsweise, die Ihr Team im Alltag anwenden kann.
Bringen Sie Ihre Systeme validiert und zum Termin in Betrieb.
Gehen Sie mit griffbereiten Nachweisen ins nächste Audit.
Befähigen Sie Ihr Team, das nächste System selbst zu validieren.
Halten Sie das Wissen im Betrieb, nicht bei einer Person.
Ein sehr gut organisiertes QMS war bereits vorhanden. Was fehlte: internes CSV-Fachwissen und passende Prozesse, um die Validierung computergestützter Systeme darin zu verankern.
Beitrag
Daniel übernahm Ist-Analyse, Beratung, Projektmanagement und Umsetzung. Er erarbeitete die Prozess-Dokumentation für GxP und non-GxP, passte sie an HMS an und schulte die Mitarbeiter.
Ergebnis
Über 30 Dokumente in neun Monaten. Die CSV-Prozesse wurden in das vorhandene QMS integriert. Elisabeth Kohm: Alle Aufgaben seien „sehr kompetent und pünktlich umgesetzt“ worden.
Heidelinde HecherQuality Operations · Computer Systems & Document ManagementBoehringer Ingelheim
Kundenempfehlung
„Ohne seine äußerst kompetente Arbeit und seine ruhige Art wäre es nicht möglich gewesen, ein Projekt dieser Größe in der gelieferten Qualität abzuschließen.“
ERP-Implementierung · Boehringer Ingelheim
Validierung über Projektgrenzen hinweg koordiniert.
Ausgangslage
Ein großes ERP-Implementierungsprojekt mit vielen Teams und engem Zeitrahmen. Für Heidelinde Hecher war es der erste CSV-Einsatz in einem Projekt dieser Größenordnung.
Beitrag
Daniel vermittelte als Validierungsmanager Fachwissen und beantwortete Fragen geduldig.
Ergebnis
Für Heidelinde Hecher war es der erste CSV-Einsatz in einem Projekt dieser Größe. Daniel sei „ein wirklich geduldiger Lehrer mit sehr fundiertem Wissen“ gewesen. Ohne seine Arbeit wäre ein Projekt dieser Größe in der gelieferten Qualität nicht abzuschließen gewesen.
Damit beim nächsten System nicht alles von vorn beginnt.
Daniel HerrmannGründer von Daniel Herrmann Consulting
Das neue System ist bezahlt, doch die Freigabe steht aus. Die QA korrigiert abends Protokolle, während tagsüber Audits und Tagesgeschäft laufen. Als Geschäftsführer wollen Sie wissen, wann es weitergeht. Als Qualitätsleitung brauchen Sie nachvollziehbare Nachweise, auf deren Grundlage Sie entscheiden können.
Ein weiterer Berater, ein Seminar oder neue Vorlagen helfen an einzelnen Stellen. Wenn Systemstand, Zuständigkeiten und Arbeitsweise ungeklärt bleiben, beginnt beim nächsten System dieselbe Abstimmung. Ihr Team braucht einen gemeinsamen Weg von der ersten Anforderung bis zum dokumentierten Abschluss.
Genau dafür verbinden wir fünf Schritte: den Stand kennen, ein passendes Regelwerk einführen, das Team befähigen, Systeme qualifizieren und validieren sowie den Stand belegen und halten. Vorlagen und Rollen werden auf Ihren Betrieb abgestimmt. Die GxPsuite ist der Arbeitsraum dafür, in dem Entwürfe aus Ihren Unterlagen vorbereitet werden. Fachliche Bewertung und Freigaben bleiben bei Ihren Verantwortlichen.
Wie passende Prozesse und Wissenstransfer zusammenkommen, zeigt Elisabeth Kohms Empfehlung zur Projektarbeit bei HMS Analytical Software: von der Ist-Analyse über die Umsetzung bis zum Mitarbeitertraining.
Im Erstgespräch klären wir, was Ihren Betrieb gerade aufhält: fehlende Übersicht, ein unpassendes Regelwerk, offene Fachfragen oder fehlende Kapazität. Daraus ergibt sich Ihr nächster sinnvoller Schritt.
Alle arbeiten daran. Und trotzdem bleibt es liegen.
Die Geschäftsführung fragt nach dem Go-Live. Die QA wartet auf überarbeitete Protokolle. Die IT wartet auf eine Entscheidung. Alle sind beschäftigt – doch der nächste Schritt bleibt offen.
Sie brauchen einen gemeinsamen Stand: Was ist fertig, was fehlt und wer entscheidet jetzt?
01
Auf die Frage „Sind wir bereit?“ folgt eine Suchaktion.
Ein Bericht liegt im Projektordner, ein Nachweis im Postfach, die Erklärung im Kopf eines Kollegen. Für ein belastbares Gesamtbild müssen Sie erst alle zusammenbringen.
02
Dieselbe Diskussion. Beim nächsten System wieder.
Welche Vorlage gilt? Wie ausführlich muss der Test sein? Wer gibt frei? Solange gemeinsame Kriterien fehlen, bindet jedes Vorhaben erneut Ihre erfahrensten Mitarbeiter.
03
Wenn ein Kollege fehlt, wartet das ganze Team.
Fachfragen landen immer bei derselben Person. Neue Mitarbeiter kommen nicht weiter, und selbst kleine Änderungen bleiben bis zur Rückkehr liegen.
Für wen wir arbeiten
Sie führen den Betrieb. Die QA braucht Rückendeckung.
Wir arbeiten vor allem mit inhabergeführten Pharma-, Wirkstoff- und Lohnherstellern mit eigener QA und IT. Als Geschäftsführer brauchen Sie Kontrolle über Termine, Aufwand und offene Entscheidungen. Als Qualitätsleitung brauchen Sie nachvollziehbare Nachweise und eine Arbeitsweise, die Ihr Team im Alltag anwenden kann.
Pharma- und Wirkstoffhersteller mit GMP-Erlaubnis
Lohnhersteller und CDMO
Biotech, Medizintechnik und Labore nach Projektpassung
Drei häufige Irrglauben
Warum mehr Einsatz allein
den Engpass nicht löst.
Irrglaube01
„Wir brauchen nur noch einen Spezialisten.“
Ein erfahrener Kollege hilft. Damit Ihr Betrieb handlungsfähig bleibt, müssen auch andere die Entscheidungen nachvollziehen und die Arbeit fortführen können.
Worauf es ankommt
Klare Rollen und Wissenstransfer gehören dazu.
Irrglaube02
„Mit neuen Vorlagen geht es von selbst.“
Eine Vorlage beantwortet noch nicht, was für Ihr System relevant ist.
Worauf es ankommt
Erst passende Kriterien, geklärte Zuständigkeiten und fachliche Begleitung machen daraus eine verlässliche Arbeitsweise.
Irrglaube03
„Vor dem Audit ziehen wir alles nach.“
Nachweise zusammenzusuchen kostet Zeit, die Ihrem Tagesgeschäft fehlt.
Worauf es ankommt
Wenn Stand, offene Punkte und Verantwortliche laufend gepflegt werden, können Sie die Vorbereitung gezielt planen.
Unsere fünf Schritte
Vom offenen Punkt zur wiederholbaren Arbeitsweise.
Unsere fünf Schritte verbinden ein wiederholbares Vorgehen. Wir setzen dort an, wo Ihr Betrieb heute feststeckt.
01
Stand kennen
Systeme, kritische Prozesse und Nachweislücken gemeinsam einordnen. Sie kennen die Prioritäten für Ihren Betrieb.
02
Regelwerk einführen
SOPs, Vorlagen und Rollen müssen zur Betriebsgröße passen. Im IT-GxP-Compliance-Programm erhalten Sie dafür unser Lean IT-Compliance Framework.
03
Team befähigen
Grundlagen vermitteln, Zuständigkeiten klären und Fachfragen an den eigenen Dokumenten beantworten.
04
Qualifizieren und validieren
Systeme nach Priorität umsetzen. Mit vorbereiteten Entwürfen, fachlicher Prüfung und klaren Entscheidungen.
05
Stand belegen und halten
Ergebnisse in der Selbstinspektion prüfen und Änderungen im laufenden Betrieb begleiten.
Das Regelwerk dahinter: Lean IT-Compliance Framework.Policy, SOPs, Vorlagen und Rollenmodell, auf Ihren Betrieb zugeschnitten. Bestandteil des IT-GxP-Compliance-Programms.
Sie müssen das Angebot noch nicht kennen. Im Erstgespräch klären wir, welcher Einstieg Ihr Vorhaben voranbringt.
Unser Kernprogramm
IT-GxP-Compliance-Programm
Eine Arbeitsweise, die bleibt. Ein Team, das sie trägt.
In zwölf Monaten führen wir Ihr Team durch Ist-Analyse, Regelwerk, Training und Umsetzung. Sie arbeiten an Ihren eigenen Systemen, erhalten fachliches Review und prüfen den erreichten Stand in einer Selbstinspektion.
Lean IT-Compliance Framework mit SOPs und Vorlagen
Fach-Calls, direkte Antworten und Dokumentenreview
Vom Entwurf bis zur Freigabe in Ihrer gewohnten Umgebung.
Die GxPsuite ist der Arbeitsraum, in dem Ihre Quellen gebündelt und Dokumente aus Ihren Vorlagen vorbereitet werden. Ihr Team arbeitet an einem konkreten Entwurf und sieht, welche Angaben noch ergänzt oder geprüft werden müssen.
Fachfragen beantwortet die KI mit Verweis auf die genutzte Quelle. Ihre Verantwortlichen prüfen den Bezug zum eigenen System. Unsere Experten begleiten die fachliche Einordnung. Freigaben erfolgen nach Ihrem Qualitätsprozess.
Die Fachentscheidung bleibt beim Menschen.
01 / Grundlage
Ihre Quellen und Vorlagen
Ihr Regelwerk, Ihre Systemunterlagen und eine klar abgegrenzte Aufgabe.
02 / Vorbereitung
Ein prüfbarer Entwurf
Dokumente und Antworten mit Quellenbezug und sichtbaren offenen Punkten.
03 / Entscheidung
Experten prüfen. Sie geben frei.
Fachliche Prüfung und Freigaben nach Ihrem bestehenden Qualitätsprozess.
Ihr nächster Schritt
Erst Klarheit. Dann ein gemeinsamer Plan.
Sie schildern, was gerade feststeckt. Wir klären, welche Unterstützung Sie weiterbringt.
01
Situation besprechen
In einem 15-minütigen Telefonat qualifizieren wir Ihr Anliegen schnell: Welches System steht an? Welcher Termin zählt? Und woran hängt es gerade?
Kostenfrei und unverbindlich
02
Vorgehen festlegen
Passt die Zusammenarbeit, vertiefen wir die Lage mit Geschäftsführung, QA und IT. Gemeinsam legen wir Umfang, Verantwortliche und Prioritäten fest.
Ein Angebot für Ihre Ausgangslage
03
Verbindlich starten
Vor dem Start ist klar, was wir übernehmen und wo Ihr Team mitwirkt. Sie kennen die Meilensteine und die nächsten Entscheidungen.
Klare Aufgaben für beide Seiten
Daniel & Caroline HerrmannPersönlich an Ihrer Seite.
Daniel Herrmann Consulting
Erfahrung für Ihren Betrieb. Rückhalt für Ihr Team.
Sie wollen wissen, wann Ihr Projekt weitergeht. Ihr Team braucht Antworten, die am konkreten System weiterhelfen. Beides gehört für uns zusammen.
Daniel Herrmann bringt über 17 Jahre Erfahrung in der Validierung computergestützter Systeme mit: vom mittelständischen Betrieb über Boehringer Ingelheim bis zur Validierungsleitung bei Takeda.
Wir besprechen mit Ihnen, was zuerst entschieden werden muss. Mit QA und IT klären wir die fachlichen Fragen und halten Vorgehen und Ergebnisse so fest, dass Ihr Team damit weiterarbeiten kann.
Daniel HerrmannGründer · Daniel Herrmann Consulting
Gründer, Geschäftsführer und Compliance-Experte für Life Sciences
In über 17 Jahren hat Daniel mehr als 30 Kunden persönlich betreut. Er hat Life-Science-Unternehmen dabei begleitet, IT-GxP-Compliance aufzubauen, Systeme zu validieren und die Nachweise für Betrieb und Audits zusammenzuführen.
Er kennt die Situation, wenn ein Team bei null beginnt und erst klären muss, was wirklich gebraucht wird. Und er kennt Betriebe, in denen die QA zwischen Tagesgeschäft, offenen Validierungen und dem nächsten Audit kaum noch zum Durchatmen kommt. Die Geschäftsführung wartet auf Fortschritt. Die Verantwortung tragen oft dieselben wenigen Menschen.
In diesen Projekten wurde immer wieder deutlich: Damit es dauerhaft weitergeht, brauchen Menschen eine gemeinsame Arbeitsweise, klare Entscheidungen und Wissen, das im Unternehmen bleibt.
Aus dieser Erfahrung hat Daniel diese fünf Schritte und die vier Lösungen Audit, IT-GxP-Compliance-Programm, Coaching und Consulting entwickelt.
Sein Anspruch: Ihr Team soll wissen, was als Nächstes zu tun ist und auch beim nächsten System darauf aufbauen können.
Fehlt Ihnen ein belegter Überblick, schafft das Audit eine Grundlage für Ihre nächsten Entscheidungen. Das IT-GxP-Compliance-Programm verbindet ein passendes Regelwerk mit dem Aufbau Ihres Teams. Coaching begleitet Ihr Team bei der Umsetzung nach Ihren eigenen SOPs und Vorlagen. Im Consulting übernehmen wir die vereinbarten Projektaufgaben. Welcher Einstieg passt, klären wir an Ihrer Situation.
Passt das auch zu unserer Betriebsgröße?+
Unser Schwerpunkt sind inhabergeführte Pharma-, Wirkstoff- und Lohnhersteller mit eigener QA und IT. Wir richten das Vorgehen danach aus, welche Systeme Sie betreiben, wer Verantwortung trägt und welche Kapazität vorhanden ist. Für Biotech, Medizintechnik und Labore besprechen wir die Passung am konkreten Vorhaben.
Wir haben bereits SOPs. Müssen wir neu anfangen?+
Wir schauen zuerst auf das, was vorhanden ist und im Alltag funktioniert. Im Coaching arbeitet Ihr Team mit den eigenen SOPs und Vorlagen. Das IT-GxP-Compliance-Programm ergänzt ein passendes Regelwerk, wenn diese Grundlage fehlt oder überarbeitet werden muss. Welche Teile Sie beibehalten und wo Anpassungen sinnvoll sind, klären wir zu Beginn.
Unser Team ist bereits ausgelastet. Wie soll das zusätzlich gehen?+
Die verfügbare Zeit gehört in die Planung. Coaching und das Compliance-Programm setzen voraus, dass Ihr Team an den eigenen Systemen mitarbeitet. Fehlt dafür die Kapazität, kann Consulting für die vereinbarten Projektaufgaben passen. Ihre Verantwortlichen bleiben für fachliche Entscheidungen und Freigaben eingebunden. Die Mitwirkung stimmen wir vor dem Start ab.
Was passiert im kostenfreien Erstgespräch?+
In 15 Minuten am Telefon sprechen wir über die betroffenen Systeme, Ihren nächsten wichtigen Termin und das, was gerade stockt. Sie erhalten eine erste Einschätzung, ob und wie wir unterstützen können. Eine Präsentation oder vorbereitete Dokumentation brauchen Sie dafür nicht. Das Gespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
Wie setzen Sie die GxPsuite und KI ein?+
In der GxPsuite bündeln wir die Unterlagen für Ihr Projekt. Daraus bereiten wir Dokumentenentwürfe vor und beantworten Fachfragen mit Quellenbezug; unser Expertenwissen fließt in die Arbeit ein. Ihr Team kann die Grundlage einer Antwort nachvollziehen. Fachliche Prüfung, Entscheidungen und formale Freigaben bleiben bei den vereinbarten Verantwortlichen.
Wie werden Kosten und Umfang festgelegt?+
Sie erhalten ein Angebot für Ihre Ausgangslage. Darin legen wir Leistungen, Laufzeit und Mitwirkung fest. Im Consulting vereinbaren wir einen Festpreis je System für den definierten Umfang. So können Sie vor dem Start beurteilen, welche Aufgaben abgedeckt sind und was Ihr Team beitragen muss.
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5b. Speicherdauer-Übersicht & Begründungen
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Server-Logs7 TageAusreichend für technische Fehleranalyse & Sicherheits-Forensik — Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. IP-Anonymisierung greift sofort beim Log-Schluss.
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Lead-Magnetsbis zu 24 MonateBis Widerruf der Einwilligung; 24-Monats-Kappung deckt die Dokumentation der Einwilligung (Art. 7 DSGVO) und einen typischen Re-Engagement-Zyklus ab. Widerruf jederzeit, Löschung binnen 7 Tagen ab Eingang.
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6. Cookies, Analyse & Tracking
Auf dieser Website kommen Analyse- und Tracking-Werkzeuge zum Einsatz, die über eine reine Reichweitenmessung hinausgehen und Nutzungsprofile erstellen. Dabei werden personenbezogene Daten (insb. IP-Adresse, Geräte- und Browser-Informationen, Verhaltensdaten) verarbeitet und in Drittländer (u. a. USA) übermittelt. Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung gemäß § 25 Abs. 1 TTDSG und Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Einwilligung erteilen Sie beim ersten Besuch über unser Cookie-Banner und können sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen — siehe Abschnitt 6.10. Der Widerruf ist so einfach wie die Erteilung der Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO); die Rechtmäßigkeit der vor dem Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.
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6.1 Google Analytics 4
Anbieter: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland (Mutterkonzern: Google LLC, USA). Zweck: Tracking-Tool, das über eine reine Reichweitenmessung hinausgeht. Google nutzt die erhobenen Daten für den Betrieb von GA4 sowie teilweise für eigene Zwecke (insoweit keine reine Auftragsverarbeitung). Daten: pseudonyme Kennungen (Client-ID), IP-Adresse (auf EU-Server gekürzt, siehe unten), Seitenaufrufe, Verweildauer, Scroll-Tiefe, Klick-Events, Geräte- und Browser-Informationen, ungefährer Standort (Land / Region aus IP). Speicherdauer: bis zu 14 Monate auf Event-Ebene, danach automatische Löschung. IP-Kürzung: Die IP-Adresse wird auf einem EU-Server gekürzt, bevor sie in die USA weitergeleitet wird (das „_anonymizeIp“-Pendant in GA4 ist standardmäßig aktiv). Drittlandübermittlung: Verarbeitung auf Servern in den USA. Garantien: EU-Standardvertragsklauseln und das EU-US Data Privacy Framework (Angemessenheitsbeschluss vom 10. Juli 2023). Hinweis: Aufsichtsbehörden weisen darauf hin, dass die gewonnene Rechtssicherheit nur vorübergehender Natur sein könnte; die Vorgängerregelungen (Safe Harbor, Privacy Shield) wurden vom EuGH für unwirksam erklärt. Auftragsverarbeitung: AV-Vertrag mit Google Ireland Ltd. geschlossen. Mehr Informationen:Datenschutzerklärung Google, Browser-Opt-out.
6.2 Microsoft Clarity
Anbieter: Microsoft Ireland Operations Ltd., One Microsoft Place, South County Business Park, Leopardstown, Dublin 18, Irland (Mutterkonzern: Microsoft Corporation, USA). Zweck: Sitzungsaufzeichnungen und Heatmaps zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit. Hinweis: Sitzungsaufzeichnungen sind eine besonders intensive Verarbeitungsform — sie können auch bei standardmäßiger Maskierung von Eingabefeldern sensible Inhalte erfassen. Wir haben die strengste Maskierungsstufe („Strict“) für alle Formularfelder konfiguriert. Daten: Mausbewegungen, Klicks, Scroll-Verhalten, Seitenaufrufe, Geräte- und Browser-Informationen, IP-Adresse (gekürzt), Land. Speicherdauer: bis zu 12 Monate ab der letzten erfassten Sitzung. Drittlandübermittlung: Microsoft ist ein US-Konzern, Daten können auf Servern in den USA verarbeitet werden. Garantien: EU-Standardvertragsklauseln und EU-US Data Privacy Framework. Die oben unter GA4 genannten Vorbehalte gelten sinngemäß. Auftragsverarbeitung: Microsoft Online Services DPA geschlossen. Mehr Informationen:Microsoft Datenschutzerklärung.
6.3 Leadfeeder (Dealfront)
Anbieter: Dealfront Germany GmbH (Leadfeeder), Markgrafenstraße 36, 10117 Berlin — europäischer Anbieter. Zweck: B2B-Identifikation von besuchenden Unternehmen anhand kommerziell lizenzierter IP-Adress-Datenbanken (u. a. RIPE, ARIN, öffentliche Unternehmens-IP-Bereiche) zur Information unserer Vertriebsansprache. Ziel ist die Identifikation des Unternehmens, nicht des einzelnen Nutzers. Wichtiger datenschutzrechtlicher Hinweis: IP-Adressen können personenbezogene Daten darstellen, insbesondere wenn sie mit anderen Daten verknüpft werden. Wir behandeln die Verarbeitung daher als DSGVO-relevant. Daten: IP-Adresse, Seitenaufrufe, Zeitstempel, Verweildauer, Referrer. Datenquellen: Dealfront reichert IP-Daten mit öffentlich zugänglichen Unternehmensinformationen und lizenzierten B2B-Datenbanken an. Speicherdauer: bis zu 12 Monate auf Besuchs-Ebene; aggregierte Reports können länger aufbewahrt werden. Drittlandübermittlung: Dealfront verarbeitet primär auf EU-Infrastruktur; Unterauftragsverarbeiter können US-Dienstleister umfassen, abgesichert über EU-Standardvertragsklauseln. Auftragsverarbeitung: AV-Vertrag mit Dealfront Germany GmbH geschlossen. Mehr Informationen:Datenschutzerklärung Dealfront.
6.4 Google Ads (Conversion-Tracking & Remarketing)
Anbieter: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland (Mutterkonzern: Google LLC, USA). Zweck: Wir setzen Google Ads Conversion-Tracking sowie (sofern aktiviert) Remarketing ein, um den Erfolg von Werbekampagnen zu messen und Besucher mit relevanten Anzeigen anzusprechen. Daten: pseudonyme Click-ID (gclid), Conversion-Event, Conversion-Zeitstempel, Geräte- und Browser-Informationen. Eingesetzte Cookies u. a. „_gcl_au“ (Conversion-Linker) und „test_cookie“ (technisches Prüf-Cookie von doubleclick.net). Speicherdauer: „_gcl_au“ bis zu 90 Tage; Conversion-Logs im Google-Ads-Konto gemäß Google-Aufbewahrungseinstellungen. Drittlandübermittlung: Verarbeitung auf Google-Servern auch in den USA. Garantien: EU-Standardvertragsklauseln und EU-US Data Privacy Framework. Auftragsverarbeitung: AV-Vertrag mit Google Ireland Ltd. geschlossen. Mehr Informationen:Datenschutzerklärung Google, Werbe-Einstellungen anpassen.
6.5 LinkedIn Insight Tag
Anbieter: LinkedIn Ireland Unlimited Company, Wilton Plaza, Wilton Place, Dublin 2, Irland (Mutterkonzern: LinkedIn Corporation, USA). Zweck: Der LinkedIn Insight Tag ermöglicht Kampagnen-Messung, Zielgruppen-Analyse und (sofern aktiviert) Retargeting für LinkedIn-Werbekampagnen. Daten: IP-Adresse (gekürzt), Zeitstempel, Seiten-URL, Geräte-Merkmale, LinkedIn-Mitglieds-ID, sofern der Besucher bei LinkedIn eingeloggt war. Eingesetzte Cookies u. a. „bcookie“, „lidc“, „bscookie“. Speicherdauer: bis zu 6 Monate für direkt-personenbezogene Kennungen; aggregierte Kampagnen-Reports können länger aufbewahrt werden. Drittlandübermittlung: Verarbeitung auf LinkedIn-Servern auch in den USA. Garantien: EU-Standardvertragsklauseln und EU-US Data Privacy Framework. Auftragsverarbeitung: AV-Vertrag mit LinkedIn Ireland Unlimited Company geschlossen. Mehr Informationen:LinkedIn Datenschutzerklärung, LinkedIn-Opt-out.
6.5a Meta-Pixel (Facebook-Pixel)
Anbieter: Meta Platforms Ireland Ltd., Merrion Road, Dublin 4, D04 X2K5, Irland (Mutterkonzern: Meta Platforms, Inc., 1601 Willow Road, Menlo Park, CA 94025, USA). Zweck: Der Meta-Pixel (auch „Facebook-Pixel“) ermöglicht Reichweitenmessung, Conversion-Tracking und (sofern aktiviert) Retargeting für Werbekampagnen auf Facebook und Instagram. So können wir die Wirksamkeit unserer Anzeigen messen und Besuchern relevante Werbung ausspielen. Daten: pseudonyme Kennungen, IP-Adresse, Geräte- und Browser-Informationen, Referrer-URL, ausgelöste Events (z. B. Seitenaufruf). Eingesetzte Cookies u. a. „_fbp“ (First-Party-Cookie zur Wiedererkennung des Browsers) und „_fbc“ (Klick-Kennung aus dem URL-Parameter „fbclid“). War der Besucher zum Zeitpunkt des Besuchs bei Facebook / Instagram eingeloggt, kann Meta den Besuch dem jeweiligen Konto zuordnen. Gemeinsame Verantwortlichkeit: Für die Erhebung und Übermittlung der Daten an Meta besteht eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne des Art. 26 DSGVO zwischen uns und Meta; wir haben hierzu die von Meta bereitgestellte Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit geschlossen. Für die anschließende Weiterverarbeitung der Daten durch Meta zu eigenen Zwecken ist Meta allein verantwortlich. Speicherdauer: „_fbp“ bis zu 90 Tage; auf Event-Ebene gemäß den Aufbewahrungseinstellungen im Meta Events Manager. Drittlandübermittlung: Verarbeitung auf Meta-Servern auch in den USA. Garantien: EU-Standardvertragsklauseln und EU-US Data Privacy Framework (Angemessenheitsbeschluss vom 10. Juli 2023). Die oben unter GA4 genannten Vorbehalte gelten sinngemäß. Rechtsgrundlage: Ihre Einwilligung gemäß § 25 Abs. 1 TTDSG und Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Der Pixel wird erst nach Ihrer Einwilligung über unser Cookiebot-Banner geladen. Mehr Informationen:Datenschutzrichtlinie von Meta, Meta Werbe-Einstellungen.
6.6 Google Tag Manager
Anbieter: Google Ireland Limited (siehe 6.1). Zweck: Google Tag Manager (GTM) ist ein Tag-Management-System, das auf dieser Website andere Tracking-Tags (z. B. Google Analytics, Google Ads, LinkedIn Insight Tag) lädt. GTM selbst setzt keine Cookies und erhebt keine personenbezogenen Daten im engeren Sinne; es orchestriert lediglich die nach Einwilligung geladenen Tags. Daten: Technische Request-Daten (IP-Adresse, Zeitstempel, User Agent) werden kurzzeitig vom GTM-Loader-Server bei Google verarbeitet. GTM selbst setzt keinen persistenten Identifier. Drittlandübermittlung: Der GTM-Loader wird auf Google-Infrastruktur betrieben, auch in den USA. Garantien wie unter 6.1. Hinweis: Wir haben GTM so konfiguriert, dass kein Messtag ausgelöst wird, bevor Sie über unser Cookiebot-Banner eingewilligt haben. Mehr Informationen:Datenschutzerklärung Google.
6.7 Cloudflare (CDN & Bot-Management)
Anbieter: Cloudflare, Inc., 101 Townsend Street, San Francisco, CA 94107, USA, mit EU-Vertreter Cloudflare Germany GmbH, Rosental 7, c/o Mindspace, 80331 München. Zweck: Cloudflare wird von unserem Hosting-Anbieter als Content Delivery Network (CDN) und Security-Layer eingesetzt. Das Cookie „__cf_bm“ wird von Cloudflares Bot-Management gesetzt, um in Echtzeit Menschen von automatisiertem Traffic zu unterscheiden und DDoS-Angriffe sowie Content-Scraping abzuwehren. Warum wir das als technisch erforderlich einordnen: Ohne Bot-Mitigation wäre unsere Website angreifbar für Credential-Stuffing, Scraping und DDoS-Angriffe, die Verfügbarkeit, Integrität und die Sicherheit der von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten (z. B. Lead-Magnet-Formulare, Newsletter-Anmeldungen) gefährden würden. Bot-Mitigation ist daher eine technische Sicherheitsmaßnahme im Sinne von Art. 32 DSGVO (Sicherheit der Verarbeitung). Cloudflare selbst klassifiziert „__cf_bm“ als „strictly necessary“ (<a href="https://developers.cloudflare.com/fundamentals/reference/policies-compliances/cloudflare-cookies/" target="_blank" rel="noopener">Cloudflare Cookie-Dokumentation</a>). Ein Verzicht auf Cloudflare-Bot-Mitigation würde das Sicherheits-Niveau der Verarbeitung personenbezogener Daten auf dieser Website schwächen. Daten: IP-Adresse, Request-Header, technischer Fingerprint der Anfrage. Kein persistenter, site-übergreifender Identifier. Speicherdauer: Cookie „__cf_bm“ läuft nach maximal 30 Minuten Inaktivität ab. Aggregierte Security-Logs bei Cloudflare werden gemäß deren Standard-Aufbewahrung kurzzeitig vorgehalten. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG (technisch erforderlich für den vom Nutzer gewünschten Dienst) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (überwiegendes berechtigtes Interesse an einer sicheren, verfügbaren Website). Drittlandübermittlung: Cloudflare ist ein US-Konzern; Daten können auf Servern in den USA verarbeitet werden. Garantien: EU-Standardvertragsklauseln und EU-US Data Privacy Framework (Angemessenheitsbeschluss vom 10. Juli 2023). Hinweis: Die Rechtssicherheit des Frameworks kann eingeschränkt sein; vor dem EuG ist ein Nichtigkeitsverfahren anhängig (Rechtssache T-553/23). Auftragsverarbeitung: Im Rahmen des Hosting-Vertrags geschlossen. Mehr Informationen:Cloudflare Datenschutzerklärung.
6.8 Google Search Console
Anbieter: Google Ireland Limited (siehe 6.1). Zweck: Google Search Console (GSC) ermöglicht es uns, das Verhalten unserer Website in den Google-Suchergebnissen zu überwachen — Indexierungs-Status, Such-Anfragen, die zur Seite führen, Klickraten und technische Crawl-Fehler. Cookies / Besucher-Tracking: GSC selbst setzt keine Cookies auf den Besuchern dieser Website und lädt kein clientseitiges Skript. Die Inhaberschaft der Domain ist über ein statisches HTML-Meta-Tag und / oder einen DNS-TXT-Eintrag verifiziert. Daten: Aggregierte Such-Analytics von Google (Suchanfragen, Impressionen, Klicks) — nicht direkt mit einzelnen Besuchern verknüpft. Uns werden die Daten nur in aggregierter Form bereitgestellt. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — berechtigtes Interesse an der Überwachung der Such-Sichtbarkeit. Drittlandübermittlung: Die aggregierten Reports werden auf Google-Infrastruktur (auch USA) erzeugt. Garantien wie unter 6.1. Mehr Informationen:Datenschutzerklärung Google.
6.9 Speicherdauer der Cookies
Session-Cookies werden beim Schließen des Browsers gelöscht. Persistente Cookies haben folgende maximale Laufzeiten: Google Analytics 4 — bis zu 14 Monate (Datenaufbewahrung in den GA4-Einstellungen auf 14 Monate verkürzt); Microsoft Clarity — bis zu 12 Monate; Google Ads („_gcl_au“) — bis zu 90 Tage; Meta-Pixel („_fbp“) — bis zu 90 Tage; LinkedIn („bcookie“) — bis zu 6 Monate; Cloudflare („__cf_bm“) — maximal 30 Minuten Inaktivität; Leadfeeder — in der Regel session-basiert, keine clientseitige Speicherung; CookieConsent (Cookiebot) — bis zu 12 Monate ab Erteilung der Einwilligung.
6.10 Widerruf der Einwilligung
So einfach wie die Erteilung — Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen:
1. Cookie-Einstellungen öffnen: Klicken Sie auf den Link „Cookie-Einstellungen“ im Footer, um das Banner erneut zu öffnen und Ihre Auswahl anzupassen (steuert GA4, Clarity, Google Ads, LinkedIn, Meta-Pixel und Leadfeeder gleichermaßen). 2. Per E-Mail: Senden Sie eine kurze Nachricht an info@daniel-herrmann.io — wir blockieren die entsprechenden Tools für Sie. 3. Pro Tool: Für Google Analytics steht das offizielle Browser-Opt-out zur Verfügung; für Google Ads unter Werbe-Einstellungen anpassen; für LinkedIn unter LinkedIn-Opt-out; für den Meta-Pixel unter Meta Werbe-Einstellungen. Microsoft Clarity und Leadfeeder steuern Sie ausschließlich über unser Cookie-Banner.
Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf auf Grundlage der Einwilligung erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).
7. Schriftarten
Diese Website lädt Schriftarten von Google Fonts. Hierbei werden Verbindungsdaten (insbesondere die IP-Adresse) an Google übermittelt. Anbieter: Google Ireland Limited (siehe Abschnitt 6.1). Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — berechtigtes Interesse an einer einheitlichen typografischen Darstellung. Alternativ werden Schriftarten auch in einem lokalen Fallback vorgehalten, sodass das Schriftladen ausfallen kann, ohne das Layout zu brechen.
8. Technische & organisatorische Maßnahmen (TOM)
Zum Schutz Ihrer Daten setzen wir angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO um — u. a.: TLS-Verschlüsselung (HTTPS) für die gesamte Seite, verschlüsselte Datenbankverbindungen, Server-Hosting in der EU (Kinsta / GCP Frankfurt), restriktiver Admin-Zugang über individuelle Accounts mit starken Passwörtern und 2FA, regelmäßige automatische Backups, rollenbasierte Zugriffskontrolle, ein dokumentiertes Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DSGVO und Datenminimierung auf Anwendungsebene. Wir überprüfen und aktualisieren diese Maßnahmen kontinuierlich.
9. Ihre Rechte als betroffene Person
Ihnen stehen nach der DSGVO folgende Rechte zu:
Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) — Auskunft über die zu Ihrer Person verarbeiteten Daten.
Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) — Korrektur unrichtiger Daten.
Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) — Löschung Ihrer Daten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO).
Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) — Erhalt Ihrer Daten in einem strukturierten, gängigen, maschinenlesbaren Format.
Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) — gegen Verarbeitungen auf Basis berechtigter Interessen, insbesondere gegen Direktwerbung. Siehe hervorgehobener Hinweis unten.
Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO) — jederzeit mit Wirkung für die Zukunft, siehe Abschnitt 6.10.
Beschwerderecht (Art. 77 DSGVO) — bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere im EU-Mitgliedstaat Ihres Aufenthalts, Arbeitsplatzes oder Ortes des mutmaßlichen Verstoßes. Für unseren Sitz zuständig: Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland, Fritz-Dobisch-Straße 12, 66111 Saarbrücken.
Anfragen zu diesen Rechten richten Sie bitte an: info@daniel-herrmann.io. Wir antworten innerhalb der gesetzlichen Frist (in der Regel ein Monat).
10. Aktualität dieser Datenschutzerklärung
Stand: 29. Juni 2026. Wir behalten uns vor, diese Erklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht. Die jeweils aktuelle Fassung ist über diese Website abrufbar.
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