GxP-SYSTEMSTILLLEGUNG · LEGACY SHUTDOWN

GxP-Systeme stilllegen, ohne Daten, Kontext oder Auditierbarkeit zu verlieren.

Wir planen und steuern die kontrollierte Stilllegung validierter Altsysteme. Daten, Metadaten, Audit Trails, Aufbewahrungspflichten und Wiederauffindbarkeit bleiben auch nach dem Abschalten nachweisbar beherrscht.

Retention-Basis
  • EU GMP Annex 11
  • MHRA GxP Data Integrity
  • ALCOA+
  • 21 CFR Part 11
  • GAMP 5 (2nd Ed.)
validierte Systeme
60+
Jahre Praxis
17+
Audit-Bestehensquote
100%
kritische Findings
0

Wie wird ein GxP-System stillgelegt?

Abgeschaltet ist ein GxP-System erst, wenn die Nachweise weiter nutzbar bleiben. Das läuft über genehmigte Änderungskontrolle und einen risikobasierten Stilllegungsplan, nicht über den Aus-Knopf am Server.

01 Kontrollierte Stilllegung

Abgeschaltet ist erst, wenn die Nachweise weiter nutzbar bleiben.

Einen Server auszuschalten oder eine Lizenz zu kündigen ist eine technische Aktion. Eine belastbare Stilllegung schließt zusätzlich Prozess-, Daten-, Lieferanten-, Zugriffs- und Dokumentationspflichten.

02 Stilllegungsplan

Was gehört in einen Decommissioning Plan?

Der Plan verbindet die Stilllegungsentscheidung mit ausführbaren Kontrollen. Jede Zeile zeigt, was in den Plan gehört und welches Deliverable den Schritt prüfbar macht.

Plan-Baustein Was dokumentiert wird Deliverable
1. Genehmigte Änderung & Scope Grund, Systeme, Prozesse, Datensätze, Standorte, Termine, Verantwortliche und Entscheidungsgremien. Stilllegungsstrategie und genehmigter Plan
2. Datensatz- & Aufbewahrungsmatrix Datensatzklasse, Rechtsgrundlage, Frist, Verantwortlicher, Ziel, Zugriff und Löschregel. GxP-Datensatz-, Aufbewahrungs- und Sperrvermerkmatrix
3. Technischer Abhängigkeitsplan Schnittstellen, Jobs, Identitäten, Zertifikate, Berichte, Integrationen und Abschaltreihenfolge. Datenfluss- und Abhängigkeitsinventar
4. Migrations- & Archivprotokoll Mapping, Extraktion, Übertragung, Prüfsummen oder Abgleich, Ausnahmebehandlung und Abrufprüfungen. Validierungsprotokoll für Migration oder Archiv
5. Abschluss & Betriebsmodell Restrisiken, Archivverantwortung, regelmäßige Lesbarkeitsprüfungen, Lieferantenaustritt, Inventaraktualisierung und Abschlussfreigabe. Stilllegungsbericht und aktualisiertes Systeminventar

Jede Zeile muss abgeschlossen sein, bevor das Quellsystem endgültig abgeschaltet wird.

03 Archiv ist nicht Backup

Welche Daten müssen archiviert werden?

Die Antwort folgt dem anwendbaren GxP-Kontext und der jeweiligen Aufbewahrungsregel, nicht einer universellen Dateiliste.

BACKUP

Technische Wiederherstellung

Unterstützt die Wiederherstellung nach einem Ausfall, stellt einen letzten bekannten Zustand her, damit der Betrieb weiterlaufen kann.

  • × Kein Aufbewahrungs-Nachweis
  • × Kontext geht bei Rotation verloren
  • × Ersetzt kein GxP-Archiv
ARCHIV

GxP-Aufbewahrung

Erhält finale Datensätze und ihren Kontext über die vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist. Lesbarkeit, Integrität und Abruf sind nachgewiesen und validiert.

  • ✓ Aufbewahrungspflicht abgedeckt
  • ✓ Metadaten & Kontext erhalten
  • ✓ Abruf getestet & freigegeben
Freigabekriterium Das Quellsystem wird erst endgültig abgeschaltet, wenn Vollständigkeit, Integrität, Lesbarkeit und Abruf der aufzubewahrenden Datensätze nachgewiesen und von den Verantwortlichen akzeptiert sind.
04 FAQ

Häufige Fragen zur GxP-Systemstilllegung.

Wie wird ein GxP-System stillgelegt?

Über genehmigte Änderungskontrolle, einen risikobasierten Stilllegungsplan und dokumentierte Akzeptanzkriterien. Vor dem Abschalten werden GxP-Datensätze, Metadaten, Audit Trails, Schnittstellen und Aufbewahrungspflichten bewertet. Migration oder Archivierung werden validiert und abgeglichen. Danach folgen Zugriffsentzug, technische Abschaltung, Inventaraktualisierung und Abschlussbericht.

Was gehört in einen Decommissioning Plan?

Mindestens Scope, Begründung, Verantwortliche, Datensatz- und Aufbewahrungsmatrix, Schnittstellen, Zielarchitektur, Migrations- oder Archivverfahren, Prüf- und Abgleichskriterien, Abschaltreihenfolge, Ausnahmebehandlung, Restrisiken und Abschlussfreigabe.

Welche Daten müssen archiviert werden?

Alle Datensätze und Kontextinformationen, die nach dem anwendbaren GxP-Regelwerk und der festgelegten Aufbewahrungsfrist erhalten bleiben müssen. Dazu können Quelldaten, Metadaten, Audit Trails, elektronische Signaturen, Berichte, Stammdaten, Konfigurationen und Validierungsdokumente gehören. Die konkrete Auswahl wird je System begründet.

Reicht ein Backup als GxP-Archiv?

Nein. Ein Backup dient primär der technischen Wiederherstellung. Ein Archiv muss finale Datensätze und Metadaten über die Aufbewahrungsfrist vor Veränderung schützen und ihre Lesbarkeit, Integrität und Wiederauffindbarkeit sicherstellen. Archivierungs- und Abrufverfahren müssen angemessen validiert und geprüft sein.

Wann darf das Altsystem endgültig abgeschaltet werden?

Wenn die genehmigten Akzeptanzkriterien erfüllt sind: relevante Daten und Metadaten sind vollständig übertragen oder archiviert, der Abgleich ist bestanden, der Abruf wurde geprüft, Verantwortlichkeiten sind übergeben, Schnittstellen und Zugriffe sind kontrolliert beendet und der Abschlussbericht ist genehmigt.

System stilllegen.
Nachweise behalten.

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