Machen Sie IT-Compliance planbar. Mit Ihrem eigenen Team.
Für inhabergeführte Pharma-, Wirkstoff- und Lohnhersteller: Mit passendem Regelwerk, Training für Ihre Rollen und fachlichem Review begleiten wir Ihr Team zwölf Monate, vom aktuellen Systemstand bis zur Selbstinspektion.
Validieren Sie das nächste System mit einem festen Vorgehen.
Klären Sie Rollen und Freigaben zwischen IT, QA und Fachbereich.
Bauen Sie ein Team auf, das den Stand selbst erklären kann.
Lean IT-Compliance Framework. Im eigenen Team verankert.
Zwölf Monate Begleitung
Regelwerk, Training und Review
Abschluss mit Selbstinspektion
Der Ansatz hinter dem Compliance-Programm
Das nächste System braucht ein Vorgehen, das bereits steht.
Einzelne Dokumente nachzuziehen kann den aktuellen Engpass lösen. Eine gemeinsame Arbeitsweise entsteht daraus erst, wenn Rollen, Vorgaben und Wissen zusammenpassen. Auch zusätzliche SOPs helfen wenig, wenn sie Abläufe voraussetzen, die Ihr Betrieb so nicht leisten kann. Entscheidend ist ein Regelwerk, nach dem Ihr Team im Alltag arbeiten kann.
Darauf richtet sich unser IT-GxP-Compliance Framework. Im Programm ermitteln wir zuerst den Systemstand und die Prioritäten. Das Lean IT-Compliance Framework liefert dazu die passende Policy, SOPs, Vorlagen und Rollen. Ihr Team lernt, sie anzuwenden, und qualifiziert und validiert die eigenen Systeme mit unserer fachlichen Begleitung und Dokumentenreview. Die abschließende Selbstinspektion zeigt den erreichten Stand und die noch offenen Maßnahmen.
Ihr Weg mit IT-GxP-Compliance-Programm
Ihr Team weiß, wie es beim nächsten System vorgeht.
Ein gemeinsames Regelwerk verbindet Zuständigkeiten, Arbeitsschritte und Nachweise. Ihr Team wendet es an den eigenen Systemen an. Wir schulen, begleiten und prüfen Dokumente fachlich. So wächst neben der Dokumentation auch die Fähigkeit, Entscheidungen selbst zu treffen und zu erklären.
Lean IT-ComplianceFramework
01
Rollen und Fahrplan klären
Wir benennen die Schlüsselrollen, legen Ziele und Meilensteine fest und richten die Zusammenarbeit ein. Ihr Team kennt den Ablauf und seine ersten Aufgaben.
02
Systemstand klären
Grundlagenschulung und Ist-Analyse schaffen einen gemeinsamen Ausgangspunkt. Wir erfassen Systeme und Infrastruktur, ordnen den Handlungsbedarf ein und legen die nächsten Schritte fest.
03
Regelwerk einführen
Wir schneiden das Lean IT-Compliance Framework mit Policy, SOPs, Vorlagen und Rollen auf Ihren Betrieb zu. Ihr Team lernt anhand seiner Aufgaben, damit zu arbeiten.
04
Qualifizieren und validieren
Ihr Team setzt an den eigenen Systemen um. Zwei fachliche Gruppen-Calls pro Woche, ein Teams-Kanal und Dokumentenreview unterstützen die Arbeit und klären offene Fragen.
05
Selbstinspektion durchführen
Wir prüfen den erreichten Stand und machen offene Maßnahmen sichtbar. Ihr Team erhält eine nachvollziehbare Grundlage für die weitere Arbeit und die Vorbereitung auf Inspektionen.
Das gemeinsame Fundament
Policy
SOPs
Vorlagen
Rollen
Anschließend: Den Stand im Betrieb halten.Die weiterführende Betreuung begleitet Ihr Team bei Änderungen und neuen Anforderungen. Umfang und Zusammenarbeit vereinbaren wir gesondert.
IT-GxP-Compliance-Programm im Detail
Das Fundament bleibt in Ihrem Betrieb.
Was noch während der Zusammenarbeit in Ihrem Betrieb entsteht:
01Policy, SOPs und Vorlagen
Das Lean IT-Compliance Framework, zugeschnitten auf Ihren Betrieb.
02Rollenmodell
Klare Zuständigkeiten und Stellvertreter.
03Kritische Systeme
Ihre kritischen Systeme qualifiziert und validiert.
04Selbstinspektion und Fahrplan
Ein belegter Stand und ein Fahrplan für offene Maßnahmen.
05Qualifiziertes Team
Antworten zu den eigenen Systemen festgehalten.
Ziele, Systemumfang, Mitwirkung und Freigabeweg legen wir vor dem Start gemeinsam fest.
Ein passendes Regelwerk greift Ihr vorhandenes QMS auf. Genau dort setzt das IT-GxP-Compliance-Programm an: bei Ihrem Betrieb und Ihrem Team.
Persönliche Projekterfahrung von Daniel HerrmannBeitrag von Daniel Herrmann. Die Empfehlung bezieht sich auf Daniels Tätigkeit in einem früheren Unternehmenskontext.
Heidelinde HecherQuality Operations · Computer Systems & Document ManagementBoehringer Ingelheim
Kundenempfehlung
„Ohne seine äußerst kompetente Arbeit und seine ruhige Art wäre es nicht möglich gewesen, ein Projekt dieser Größe in der gelieferten Qualität abzuschließen.“
Der Bezug zu Ihrer Lösung
Das IT-GxP-Compliance-Programm verbindet Regelwerk, Training und Begleitung. Fachwissen soll im Team ankommen und in die Umsetzung führen.
Persönliche Projekterfahrung von Daniel HerrmannBeitrag von Daniel Herrmann. Die Empfehlung beschreibt Daniels persönliche Projektarbeit.
Daniels persönliche Projektpraxis: Über 60 validierte Systeme, jedes Audit bestanden, kein kritischer Befund.
Passt das IT-GxP-Compliance-Programm zu Ihnen?
„Wir wollen es dauerhaft im Griff haben. Mit unserem eigenen Team.“
Für Geschäftsführung und QA bei inhabergeführten Pharma-, Wirkstoff- und Lohnherstellern, die IT-Compliance mit dem eigenen Team aufbauen und weiterführen wollen. Das Programm passt, wenn Umsetzungskapazität vorhanden ist, aber ein Regelwerk in passender Größe und eine gemeinsame Arbeitsweise fehlen.
QA, IT und Fachbereich bringen eigene Umsetzungskapazität mit.
Sie brauchen ein passendes Regelwerk mit klaren Rollen und Vorlagen.
Ihr Team soll Entscheidungen und Nachweise selbst weiterführen können.
Drei häufige Irrglauben
Was Sie wirklich weiterbringt.
Irrglaube01
„Für das nächste System holen wir wieder einen Berater.“
Das kann einen konkreten Engpass lösen.
Worauf es ankommt
Für wiederkehrende Vorhaben braucht Ihr Team zusätzlich ein gemeinsames Vorgehen, das es versteht und selbst weiterführen kann.
Irrglaube02
„Mit umfassenden Konzern-SOPs sind wir gut aufgestellt.“
Der Umfang allein hilft Ihrem Team im Alltag wenig.
Worauf es ankommt
Rollen, Abläufe und Vorlagen müssen zur Größe und Arbeitsweise Ihres Betriebs passen.
Irrglaube03
„Ein eigenes Regelwerk müssen wir von Grund auf schreiben.“
Das Programm bringt die Grundlage mit: Policy, SOPs und Vorlagen werden auf Ihren Betrieb zugeschnitten.
Worauf es ankommt
Ihr Team konzentriert sich auf die Einführung und Anwendung.
Wir haben bereits SOPs. Brauchen wir trotzdem das Compliance-Programm?+
Das hängt davon ab, ob Ihr Regelwerk Ihre tatsächlichen Rollen und Abläufe trägt. Die Ist-Analyse zeigt, worauf Sie aufbauen können und wo Anpassungen nötig sind. Wenn Regelwerk und Vorlagen bereits passen und vor allem Fachfragen die Umsetzung aufhalten, kann Coaching genügen.
Wer qualifiziert und validiert unsere Systeme?+
Ihr eigenes Team übernimmt die Umsetzung. Wir stellen das Regelwerk bereit, schulen, begleiten Fachentscheidungen und prüfen Dokumente. Die Zuständigkeiten und formalen Freigaben stimmen wir mit Ihrem Qualitätsprozess ab.
Was ist innerhalb der zwölf Monate vorgesehen?+
Das Kernprogramm führt von Onboarding und Ist-Analyse über Regelwerk und Schulung zur begleiteten Umsetzung und Selbstinspektion. Welche Systeme und Prioritäten in den Fahrplan kommen, legen wir anhand Ihres Umfangs und Ihrer verfügbaren Kapazität gemeinsam fest.
Wie erreichen wir Sie bei Fachfragen?+
Pro Woche gibt es einen CSV-Call und einen IT-Infrastruktur-Call als Gruppenformat. Zusätzlich nutzen wir einen Teams-Kanal. Für Fachfragen ist eine Antwort innerhalb von 24 Stunden vorgesehen.
Welche Rolle spielt die GxPsuite?+
Die GxPsuite bündelt Quellen und Dokumente in Arbeitsmappen. Sie unterstützt Dokumentenentwürfe aus Vorlagen und liefert Antworten mit Quellenbezug. Ihr Team prüft und ergänzt die Inhalte; der fachliche Review gehört zur Begleitung durch uns.
Wie geht es nach dem Kernprogramm weiter?+
Eine anschließende Betreuung unterstützt Ihr Team bei Änderungen und neuen Anforderungen. Umfang und Zusammenarbeit richten sich nach der vertraglichen Vereinbarung.
Ihr kostenfreies Erstgespräch
Beim nächsten System soll Ihr Vorgehen schon stehen.
Besprechen Sie mit uns, welche Systeme anstehen, wo Ihr Team festhängt und welches Regelwerk es braucht. Im 15-minütigen Telefonat klären wir Ihren Ausgangspunkt und den nächsten sinnvollen Schritt.
Gemäß § 36 VSBG: Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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5a. Newsletter (Double-Opt-In)
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5c. Link-Click-Tracking in unseren E-Mails
Verfahren: Um zu verstehen, welche Inhalte in unseren Lead-Magnet-Mails und Newsletter-Ausgaben tatsächlich nützlich sind, leiten wir ausgehende Links über einen internen Redirect-Endpunkt (/t/<token>). Jeder Link in jedem Versand erhält einen aggregierten Click-Zähler — wir speichern jedoch KEINE Empfänger-Kennung, KEINE IP-Adresse und KEINEN User-Agent. Die gespeicherten Daten entsprechen anonymen Server-Logs (z. B.: „Link X im Versand Y wurde insgesamt 42 mal geklickt") und lassen keinen Rückschluss zu, wer geklickt hat. Rechtsgrundlage: Da kein Personenbezug besteht (Erwägungsgrund 26 DSGVO — anonyme Daten, keine Verarbeitung personenbezogener Daten i. S. v. Art. 4 Abs. 1 DSGVO), ist keine gesonderte Einwilligung erforderlich. Für den Redirect-Vorgang selbst stützen wir uns auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Messung der Inhalts-Relevanz unserer eigenen Kommunikation). Ausnahmen: Rechtlich relevante Links (Impressum, Datenschutz, Abmelde-Link) werden nicht über den Redirect geleitet — der Click auf solche Links wird nie gezählt. Speicherdauer: Die anonymen Counter werden 24 Monate aufbewahrt und danach gelöscht.
5b. Speicherdauer-Übersicht & Begründungen
Konsolidierte Übersicht aller Speicherdauern mit Begründung — das Prinzip: minimale Speicherung, klarer Zweck, dokumentierte Grundlage.
DatenkategorieSpeicherdauerBegründung
Server-Logs7 TageAusreichend für technische Fehleranalyse & Sicherheits-Forensik — Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. IP-Anonymisierung greift sofort beim Log-Schluss.
Kontaktanfragen12 MonateB2B-Sales-Zyklen in Pharma laufen typisch 6–9 Monate. 12 Monate deckt Anschluss-Anfragen ohne unnötige Vorhaltung. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z. B. § 257 HGB) greifen erst bei Vertragsabschluss.
Lead-Magnetsbis zu 24 MonateBis Widerruf der Einwilligung; 24-Monats-Kappung deckt die Dokumentation der Einwilligung (Art. 7 DSGVO) und einen typischen Re-Engagement-Zyklus ab. Widerruf jederzeit, Löschung binnen 7 Tagen ab Eingang.
Newsletter-AboAbo-Dauer + 3 J. Consent-LogE-Mail + Name nur solange das Abo aktiv ist. Consent-Log (Zeitstempel + IP) wird 3 Jahre vorgehalten, um die Verjährungsfrist (§ 195 BGB) für Beschwerden nach § 7 UWG abzudecken.
Cookies (inkl. Analyse)30 Min – 14 MonatePro Tool detailliert in 6.9. GA4 ist auf 14 Monate gekappt (GA4-Minimum, kürzer nur über Property-Reset möglich); alle anderen Tools liegen unterhalb oder auf Branchen-Standard.
Cookiebot-Einwilligung12 MonateMaximum-Fenster, das die EDPB für wiederholte Einwilligungs-Abfragen für angemessen hält. Nach 12 Monaten erscheint das Banner erneut.
6. Cookies, Analyse & Tracking
Auf dieser Website kommen Analyse- und Tracking-Werkzeuge zum Einsatz, die über eine reine Reichweitenmessung hinausgehen und Nutzungsprofile erstellen. Dabei werden personenbezogene Daten (insb. IP-Adresse, Geräte- und Browser-Informationen, Verhaltensdaten) verarbeitet und in Drittländer (u. a. USA) übermittelt. Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung gemäß § 25 Abs. 1 TTDSG und Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Einwilligung erteilen Sie beim ersten Besuch über unser Cookie-Banner und können sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen — siehe Abschnitt 6.10. Der Widerruf ist so einfach wie die Erteilung der Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO); die Rechtmäßigkeit der vor dem Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.
6.0 Einwilligungsverwaltung (Cookiebot)
Anbieter: Cybot A/S, Havnegade 39, 1058 Kopenhagen, Dänemark (Tochter der Usercentrics-Gruppe) — EU-Anbieter. Zweck: Cookiebot ist die Consent-Management-Plattform (CMP), mit der wir Ihre Einwilligung im Sinne des § 25 TTDSG und Art. 7 DSGVO dokumentieren und Analyse- und Tracking-Tools bis zu Ihrer Zustimmung blockieren. Daten: Cookiebot setzt das Cookie „CookieConsent“ mit Ihrem Zustimmungsstatus (Kategorien, Zeitstempel, anonyme Kennung) sowie ein serverseitiges Consent-Log. Speicherdauer: bis zu 12 Monate ab Erteilung der Einwilligung; danach erneute Abfrage beim nächsten Besuch. Rechtsgrundlage: Die Verarbeitung der Einwilligungsdaten selbst stützt sich auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (gesetzliche Pflicht zur Dokumentation der Einwilligung). Drittlandübermittlung: primäre Verarbeitung in der EU; Unterauftragsverarbeiter können Dienstleister außerhalb des EWR unter EU-Standardvertragsklauseln umfassen. Auftragsverarbeitung: AV-Vertrag mit Cybot A/S geschlossen. Mehr Informationen:Datenschutzerklärung Cookiebot.
6.1 Google Analytics 4
Anbieter: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland (Mutterkonzern: Google LLC, USA). Zweck: Tracking-Tool, das über eine reine Reichweitenmessung hinausgeht. Google nutzt die erhobenen Daten für den Betrieb von GA4 sowie teilweise für eigene Zwecke (insoweit keine reine Auftragsverarbeitung). Daten: pseudonyme Kennungen (Client-ID), IP-Adresse (auf EU-Server gekürzt, siehe unten), Seitenaufrufe, Verweildauer, Scroll-Tiefe, Klick-Events, Geräte- und Browser-Informationen, ungefährer Standort (Land / Region aus IP). Speicherdauer: bis zu 14 Monate auf Event-Ebene, danach automatische Löschung. IP-Kürzung: Die IP-Adresse wird auf einem EU-Server gekürzt, bevor sie in die USA weitergeleitet wird (das „_anonymizeIp“-Pendant in GA4 ist standardmäßig aktiv). Drittlandübermittlung: Verarbeitung auf Servern in den USA. Garantien: EU-Standardvertragsklauseln und das EU-US Data Privacy Framework (Angemessenheitsbeschluss vom 10. Juli 2023). Hinweis: Aufsichtsbehörden weisen darauf hin, dass die gewonnene Rechtssicherheit nur vorübergehender Natur sein könnte; die Vorgängerregelungen (Safe Harbor, Privacy Shield) wurden vom EuGH für unwirksam erklärt. Auftragsverarbeitung: AV-Vertrag mit Google Ireland Ltd. geschlossen. Mehr Informationen:Datenschutzerklärung Google, Browser-Opt-out.
6.2 Microsoft Clarity
Anbieter: Microsoft Ireland Operations Ltd., One Microsoft Place, South County Business Park, Leopardstown, Dublin 18, Irland (Mutterkonzern: Microsoft Corporation, USA). Zweck: Sitzungsaufzeichnungen und Heatmaps zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit. Hinweis: Sitzungsaufzeichnungen sind eine besonders intensive Verarbeitungsform — sie können auch bei standardmäßiger Maskierung von Eingabefeldern sensible Inhalte erfassen. Wir haben die strengste Maskierungsstufe („Strict“) für alle Formularfelder konfiguriert. Daten: Mausbewegungen, Klicks, Scroll-Verhalten, Seitenaufrufe, Geräte- und Browser-Informationen, IP-Adresse (gekürzt), Land. Speicherdauer: bis zu 12 Monate ab der letzten erfassten Sitzung. Drittlandübermittlung: Microsoft ist ein US-Konzern, Daten können auf Servern in den USA verarbeitet werden. Garantien: EU-Standardvertragsklauseln und EU-US Data Privacy Framework. Die oben unter GA4 genannten Vorbehalte gelten sinngemäß. Auftragsverarbeitung: Microsoft Online Services DPA geschlossen. Mehr Informationen:Microsoft Datenschutzerklärung.
6.3 Leadfeeder (Dealfront)
Anbieter: Dealfront Germany GmbH (Leadfeeder), Markgrafenstraße 36, 10117 Berlin — europäischer Anbieter. Zweck: B2B-Identifikation von besuchenden Unternehmen anhand kommerziell lizenzierter IP-Adress-Datenbanken (u. a. RIPE, ARIN, öffentliche Unternehmens-IP-Bereiche) zur Information unserer Vertriebsansprache. Ziel ist die Identifikation des Unternehmens, nicht des einzelnen Nutzers. Wichtiger datenschutzrechtlicher Hinweis: IP-Adressen können personenbezogene Daten darstellen, insbesondere wenn sie mit anderen Daten verknüpft werden. Wir behandeln die Verarbeitung daher als DSGVO-relevant. Daten: IP-Adresse, Seitenaufrufe, Zeitstempel, Verweildauer, Referrer. Datenquellen: Dealfront reichert IP-Daten mit öffentlich zugänglichen Unternehmensinformationen und lizenzierten B2B-Datenbanken an. Speicherdauer: bis zu 12 Monate auf Besuchs-Ebene; aggregierte Reports können länger aufbewahrt werden. Drittlandübermittlung: Dealfront verarbeitet primär auf EU-Infrastruktur; Unterauftragsverarbeiter können US-Dienstleister umfassen, abgesichert über EU-Standardvertragsklauseln. Auftragsverarbeitung: AV-Vertrag mit Dealfront Germany GmbH geschlossen. Mehr Informationen:Datenschutzerklärung Dealfront.
6.4 Google Ads (Conversion-Tracking & Remarketing)
Anbieter: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland (Mutterkonzern: Google LLC, USA). Zweck: Wir setzen Google Ads Conversion-Tracking sowie (sofern aktiviert) Remarketing ein, um den Erfolg von Werbekampagnen zu messen und Besucher mit relevanten Anzeigen anzusprechen. Daten: pseudonyme Click-ID (gclid), Conversion-Event, Conversion-Zeitstempel, Geräte- und Browser-Informationen. Eingesetzte Cookies u. a. „_gcl_au“ (Conversion-Linker) und „test_cookie“ (technisches Prüf-Cookie von doubleclick.net). Speicherdauer: „_gcl_au“ bis zu 90 Tage; Conversion-Logs im Google-Ads-Konto gemäß Google-Aufbewahrungseinstellungen. Drittlandübermittlung: Verarbeitung auf Google-Servern auch in den USA. Garantien: EU-Standardvertragsklauseln und EU-US Data Privacy Framework. Auftragsverarbeitung: AV-Vertrag mit Google Ireland Ltd. geschlossen. Mehr Informationen:Datenschutzerklärung Google, Werbe-Einstellungen anpassen.
6.5 LinkedIn Insight Tag
Anbieter: LinkedIn Ireland Unlimited Company, Wilton Plaza, Wilton Place, Dublin 2, Irland (Mutterkonzern: LinkedIn Corporation, USA). Zweck: Der LinkedIn Insight Tag ermöglicht Kampagnen-Messung, Zielgruppen-Analyse und (sofern aktiviert) Retargeting für LinkedIn-Werbekampagnen. Daten: IP-Adresse (gekürzt), Zeitstempel, Seiten-URL, Geräte-Merkmale, LinkedIn-Mitglieds-ID, sofern der Besucher bei LinkedIn eingeloggt war. Eingesetzte Cookies u. a. „bcookie“, „lidc“, „bscookie“. Speicherdauer: bis zu 6 Monate für direkt-personenbezogene Kennungen; aggregierte Kampagnen-Reports können länger aufbewahrt werden. Drittlandübermittlung: Verarbeitung auf LinkedIn-Servern auch in den USA. Garantien: EU-Standardvertragsklauseln und EU-US Data Privacy Framework. Auftragsverarbeitung: AV-Vertrag mit LinkedIn Ireland Unlimited Company geschlossen. Mehr Informationen:LinkedIn Datenschutzerklärung, LinkedIn-Opt-out.
6.5a Meta-Pixel (Facebook-Pixel)
Anbieter: Meta Platforms Ireland Ltd., Merrion Road, Dublin 4, D04 X2K5, Irland (Mutterkonzern: Meta Platforms, Inc., 1601 Willow Road, Menlo Park, CA 94025, USA). Zweck: Der Meta-Pixel (auch „Facebook-Pixel“) ermöglicht Reichweitenmessung, Conversion-Tracking und (sofern aktiviert) Retargeting für Werbekampagnen auf Facebook und Instagram. So können wir die Wirksamkeit unserer Anzeigen messen und Besuchern relevante Werbung ausspielen. Daten: pseudonyme Kennungen, IP-Adresse, Geräte- und Browser-Informationen, Referrer-URL, ausgelöste Events (z. B. Seitenaufruf). Eingesetzte Cookies u. a. „_fbp“ (First-Party-Cookie zur Wiedererkennung des Browsers) und „_fbc“ (Klick-Kennung aus dem URL-Parameter „fbclid“). War der Besucher zum Zeitpunkt des Besuchs bei Facebook / Instagram eingeloggt, kann Meta den Besuch dem jeweiligen Konto zuordnen. Gemeinsame Verantwortlichkeit: Für die Erhebung und Übermittlung der Daten an Meta besteht eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne des Art. 26 DSGVO zwischen uns und Meta; wir haben hierzu die von Meta bereitgestellte Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit geschlossen. Für die anschließende Weiterverarbeitung der Daten durch Meta zu eigenen Zwecken ist Meta allein verantwortlich. Speicherdauer: „_fbp“ bis zu 90 Tage; auf Event-Ebene gemäß den Aufbewahrungseinstellungen im Meta Events Manager. Drittlandübermittlung: Verarbeitung auf Meta-Servern auch in den USA. Garantien: EU-Standardvertragsklauseln und EU-US Data Privacy Framework (Angemessenheitsbeschluss vom 10. Juli 2023). Die oben unter GA4 genannten Vorbehalte gelten sinngemäß. Rechtsgrundlage: Ihre Einwilligung gemäß § 25 Abs. 1 TTDSG und Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Der Pixel wird erst nach Ihrer Einwilligung über unser Cookiebot-Banner geladen. Mehr Informationen:Datenschutzrichtlinie von Meta, Meta Werbe-Einstellungen.
6.6 Google Tag Manager
Anbieter: Google Ireland Limited (siehe 6.1). Zweck: Google Tag Manager (GTM) ist ein Tag-Management-System, das auf dieser Website andere Tracking-Tags (z. B. Google Analytics, Google Ads, LinkedIn Insight Tag) lädt. GTM selbst setzt keine Cookies und erhebt keine personenbezogenen Daten im engeren Sinne; es orchestriert lediglich die nach Einwilligung geladenen Tags. Daten: Technische Request-Daten (IP-Adresse, Zeitstempel, User Agent) werden kurzzeitig vom GTM-Loader-Server bei Google verarbeitet. GTM selbst setzt keinen persistenten Identifier. Drittlandübermittlung: Der GTM-Loader wird auf Google-Infrastruktur betrieben, auch in den USA. Garantien wie unter 6.1. Hinweis: Wir haben GTM so konfiguriert, dass kein Messtag ausgelöst wird, bevor Sie über unser Cookiebot-Banner eingewilligt haben. Mehr Informationen:Datenschutzerklärung Google.
6.7 Cloudflare (CDN & Bot-Management)
Anbieter: Cloudflare, Inc., 101 Townsend Street, San Francisco, CA 94107, USA, mit EU-Vertreter Cloudflare Germany GmbH, Rosental 7, c/o Mindspace, 80331 München. Zweck: Cloudflare wird von unserem Hosting-Anbieter als Content Delivery Network (CDN) und Security-Layer eingesetzt. Das Cookie „__cf_bm“ wird von Cloudflares Bot-Management gesetzt, um in Echtzeit Menschen von automatisiertem Traffic zu unterscheiden und DDoS-Angriffe sowie Content-Scraping abzuwehren. Warum wir das als technisch erforderlich einordnen: Ohne Bot-Mitigation wäre unsere Website angreifbar für Credential-Stuffing, Scraping und DDoS-Angriffe, die Verfügbarkeit, Integrität und die Sicherheit der von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten (z. B. Lead-Magnet-Formulare, Newsletter-Anmeldungen) gefährden würden. Bot-Mitigation ist daher eine technische Sicherheitsmaßnahme im Sinne von Art. 32 DSGVO (Sicherheit der Verarbeitung). Cloudflare selbst klassifiziert „__cf_bm“ als „strictly necessary“ (<a href="https://developers.cloudflare.com/fundamentals/reference/policies-compliances/cloudflare-cookies/" target="_blank" rel="noopener">Cloudflare Cookie-Dokumentation</a>). Ein Verzicht auf Cloudflare-Bot-Mitigation würde das Sicherheits-Niveau der Verarbeitung personenbezogener Daten auf dieser Website schwächen. Daten: IP-Adresse, Request-Header, technischer Fingerprint der Anfrage. Kein persistenter, site-übergreifender Identifier. Speicherdauer: Cookie „__cf_bm“ läuft nach maximal 30 Minuten Inaktivität ab. Aggregierte Security-Logs bei Cloudflare werden gemäß deren Standard-Aufbewahrung kurzzeitig vorgehalten. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG (technisch erforderlich für den vom Nutzer gewünschten Dienst) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (überwiegendes berechtigtes Interesse an einer sicheren, verfügbaren Website). Drittlandübermittlung: Cloudflare ist ein US-Konzern; Daten können auf Servern in den USA verarbeitet werden. Garantien: EU-Standardvertragsklauseln und EU-US Data Privacy Framework (Angemessenheitsbeschluss vom 10. Juli 2023). Hinweis: Die Rechtssicherheit des Frameworks kann eingeschränkt sein; vor dem EuG ist ein Nichtigkeitsverfahren anhängig (Rechtssache T-553/23). Auftragsverarbeitung: Im Rahmen des Hosting-Vertrags geschlossen. Mehr Informationen:Cloudflare Datenschutzerklärung.
6.8 Google Search Console
Anbieter: Google Ireland Limited (siehe 6.1). Zweck: Google Search Console (GSC) ermöglicht es uns, das Verhalten unserer Website in den Google-Suchergebnissen zu überwachen — Indexierungs-Status, Such-Anfragen, die zur Seite führen, Klickraten und technische Crawl-Fehler. Cookies / Besucher-Tracking: GSC selbst setzt keine Cookies auf den Besuchern dieser Website und lädt kein clientseitiges Skript. Die Inhaberschaft der Domain ist über ein statisches HTML-Meta-Tag und / oder einen DNS-TXT-Eintrag verifiziert. Daten: Aggregierte Such-Analytics von Google (Suchanfragen, Impressionen, Klicks) — nicht direkt mit einzelnen Besuchern verknüpft. Uns werden die Daten nur in aggregierter Form bereitgestellt. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — berechtigtes Interesse an der Überwachung der Such-Sichtbarkeit. Drittlandübermittlung: Die aggregierten Reports werden auf Google-Infrastruktur (auch USA) erzeugt. Garantien wie unter 6.1. Mehr Informationen:Datenschutzerklärung Google.
6.9 Speicherdauer der Cookies
Session-Cookies werden beim Schließen des Browsers gelöscht. Persistente Cookies haben folgende maximale Laufzeiten: Google Analytics 4 — bis zu 14 Monate (Datenaufbewahrung in den GA4-Einstellungen auf 14 Monate verkürzt); Microsoft Clarity — bis zu 12 Monate; Google Ads („_gcl_au“) — bis zu 90 Tage; Meta-Pixel („_fbp“) — bis zu 90 Tage; LinkedIn („bcookie“) — bis zu 6 Monate; Cloudflare („__cf_bm“) — maximal 30 Minuten Inaktivität; Leadfeeder — in der Regel session-basiert, keine clientseitige Speicherung; CookieConsent (Cookiebot) — bis zu 12 Monate ab Erteilung der Einwilligung.
6.10 Widerruf der Einwilligung
So einfach wie die Erteilung — Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen:
1. Cookie-Einstellungen öffnen: Klicken Sie auf den Link „Cookie-Einstellungen“ im Footer, um das Banner erneut zu öffnen und Ihre Auswahl anzupassen (steuert GA4, Clarity, Google Ads, LinkedIn, Meta-Pixel und Leadfeeder gleichermaßen). 2. Per E-Mail: Senden Sie eine kurze Nachricht an info@daniel-herrmann.io — wir blockieren die entsprechenden Tools für Sie. 3. Pro Tool: Für Google Analytics steht das offizielle Browser-Opt-out zur Verfügung; für Google Ads unter Werbe-Einstellungen anpassen; für LinkedIn unter LinkedIn-Opt-out; für den Meta-Pixel unter Meta Werbe-Einstellungen. Microsoft Clarity und Leadfeeder steuern Sie ausschließlich über unser Cookie-Banner.
Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf auf Grundlage der Einwilligung erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).
7. Schriftarten
Diese Website lädt Schriftarten von Google Fonts. Hierbei werden Verbindungsdaten (insbesondere die IP-Adresse) an Google übermittelt. Anbieter: Google Ireland Limited (siehe Abschnitt 6.1). Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — berechtigtes Interesse an einer einheitlichen typografischen Darstellung. Alternativ werden Schriftarten auch in einem lokalen Fallback vorgehalten, sodass das Schriftladen ausfallen kann, ohne das Layout zu brechen.
8. Technische & organisatorische Maßnahmen (TOM)
Zum Schutz Ihrer Daten setzen wir angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO um — u. a.: TLS-Verschlüsselung (HTTPS) für die gesamte Seite, verschlüsselte Datenbankverbindungen, Server-Hosting in der EU (Kinsta / GCP Frankfurt), restriktiver Admin-Zugang über individuelle Accounts mit starken Passwörtern und 2FA, regelmäßige automatische Backups, rollenbasierte Zugriffskontrolle, ein dokumentiertes Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DSGVO und Datenminimierung auf Anwendungsebene. Wir überprüfen und aktualisieren diese Maßnahmen kontinuierlich.
9. Ihre Rechte als betroffene Person
Ihnen stehen nach der DSGVO folgende Rechte zu:
Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) — Auskunft über die zu Ihrer Person verarbeiteten Daten.
Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) — Korrektur unrichtiger Daten.
Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) — Löschung Ihrer Daten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO).
Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) — Erhalt Ihrer Daten in einem strukturierten, gängigen, maschinenlesbaren Format.
Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) — gegen Verarbeitungen auf Basis berechtigter Interessen, insbesondere gegen Direktwerbung. Siehe hervorgehobener Hinweis unten.
Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO) — jederzeit mit Wirkung für die Zukunft, siehe Abschnitt 6.10.
Beschwerderecht (Art. 77 DSGVO) — bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere im EU-Mitgliedstaat Ihres Aufenthalts, Arbeitsplatzes oder Ortes des mutmaßlichen Verstoßes. Für unseren Sitz zuständig: Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland, Fritz-Dobisch-Straße 12, 66111 Saarbrücken.
Anfragen zu diesen Rechten richten Sie bitte an: info@daniel-herrmann.io. Wir antworten innerhalb der gesetzlichen Frist (in der Regel ein Monat).
10. Aktualität dieser Datenschutzerklärung
Stand: 29. Juni 2026. Wir behalten uns vor, diese Erklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht. Die jeweils aktuelle Fassung ist über diese Website abrufbar.
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