Praxiswissen für kleine Teams

GMP-Audit vorbereiten: Checkliste für kleine Teams

Das Audit steht im Kalender. Die beiden Kollegen, die den Nachweisstand kennen, betreuen gleichzeitig den laufenden Betrieb. Jetzt hilft ein klar begrenzter Arbeitsplan: Was wird geprüft, was ist belegt und welche Entscheidung fehlt? Diese Checkliste führt Sie durch die Vorbereitung und liefert Vorlagen, mit denen Sie Aufgaben verteilen. Sie können direkt mit einem ausgewählten Prozess beginnen.

Die kurze Antwort

Klären Sie zuerst Auditart, Umfang, Termin und Anforderungen. Prüfen Sie dann bestehende Nachweise und frühere Feststellungen, statt alle Unterlagen neu zu erstellen. Erfassen Sie offene Punkte mit Risiko, Verantwortlichem, nächster Entscheidung und Termin. Proben Sie den Dokumentenabruf an einem konkreten Vorgang. Planen Sie anschließend die Bearbeitung der Feststellungen und die Prüfung der Maßnahmenwirksamkeit ein.

1. Wissen, welche Art von Prüfung bevorsteht

Dieser Leitfaden bezieht sich auf die Vorbereitung im EU-GMP-Kontext der Humanarzneimittelherstellung. Bei GDP, Medizinprodukten oder anderen Tätigkeiten müssen Prüfgrundlage und Umfang passend eingeordnet werden. Die folgenden Begriffe beschreiben unterschiedliche Situationen:

Prüfart und Ausgangspunkt der Vorbereitung
PrüfartWorauf Sie die Vorbereitung ausrichten
SelbstinspektionEigenes Programm zur Prüfung der GMP-Umsetzung im Betrieb
KundenauditVereinbarter Umfang, relevante Prozesse und Verpflichtungen gegenüber dem Kunden
LieferantenauditBewertung eines Lieferanten oder Dienstleisters für dessen konkrete Leistung
BehördeninspektionPrüfung durch die zuständige Behörde; deren Anforderungen und Kommunikation beachten

EU-GMP Kapitel 9 betrifft Selbstinspektionen. Es verlangt ein geplantes Programm, kompetente und unabhängige Durchführung sowie dokumentierte Beobachtungen und Folgemaßnahmen. Die EMA beschreibt Behördeninspektionen getrennt davon. Ein gutes Kundenaudit ersetzt keine Behördeninspektion.

2. Den tatsächlichen Stand in einem Arbeitsblatt sammeln

Beginnen Sie mit Einladung, Agenda und vereinbartem Umfang. Halten Sie fest, welche Standorte, Prozesse, Produkte und Systeme dazugehören. Bei einer Inspektion ist Ihre interne Planung keine Begrenzung der behördlichen Befugnisse. Bereiten Sie deshalb auch den Weg vor, über den zusätzliche Fragen an die richtigen Verantwortlichen gelangen.

Lesen Sie frühere Berichte und dazugehörige Maßnahmen. Prüfen Sie für relevante Feststellungen: Wurde die vereinbarte Änderung umgesetzt? Wo liegt der Nachweis? Ist die Wirksamkeitsprüfung noch offen? Nehmen Sie bekannte Änderungen seit der letzten Prüfung dazu, etwa neue Systeme oder andere Zuständigkeiten.

Trennen Sie drei Zustände: vorhanden und nachvollziehbar, vorhanden mit Klärungsbedarf, tatsächlich fehlend. Ein schwer auffindbarer Nachweis erfordert zunächst eine andere Aufgabe als eine nie durchgeführte Tätigkeit. Vermerken Sie bei offenen Punkten die konkrete Unsicherheit. „Dokumentation prüfen“ ist zu unbestimmt; „Freigabestatus des letzten Systemwechsels klären“ lässt sich zuweisen.

3. Offene Punkte nach Auswirkungen priorisieren

Unsere folgende Einteilung ist eine Arbeitshilfe zur Vorbereitung. Sie ist keine behördliche Mängelklassifizierung und ersetzt Ihre Qualitätsrisikobewertung nicht. Die zuständige Qualitätsfunktion beurteilt die fachlichen Auswirkungen.

Eigenes Priorisierungsmodell für den Arbeitsplan
ReihenfolgeLeitfrageNächster Schritt
Sofort klärenKönnen Produktqualität, Patientensicherheit oder die Verlässlichkeit entscheidender Daten betroffen sein?Zuständige Funktion einschalten; notwendige Sofortmaßnahmen und Entscheidungen festlegen
Gezielt bearbeitenFehlt ein relevanter Nachweis oder eine Bewertung bei bekanntem, eingegrenztem Sachverhalt?Umfang, Bearbeiter, Prüfer und realistischen Termin vereinbaren
Zugriff verbessernIst der Inhalt nachvollziehbar, aber Ablage, Verweis oder Abruf unklar?Verbindlichen Ort und Zugriff herstellen; Abruf testen

Ein bloßes Sortieren nach dem ältesten Dateidatum hilft wenig. Ein gestern entdeckter Sachverhalt kann zuerst eine Entscheidung verlangen. Umgekehrt rechtfertigt Zeitdruck keine rückwirkend erstellten Ausführungsnachweise. Erfassen Sie den vorhandenen Stand wahrheitsgemäß und vereinbaren Sie, wie fehlende Informationen fachlich bearbeitet werden.

Die Geschäftsleitung entscheidet, welche Kapazität bereitsteht und welche laufenden Arbeiten zurückgestellt werden können. Die Verantwortung für ausreichende Ressourcen und klare Zuständigkeiten ist in EU-GMP Kapitel 1, 1.5, verankert.

4. Aufgaben mit einem fertigen Ergebnis zuweisen

Verwenden Sie pro offenem Punkt eine Zeile. Schreiben Sie hinein, welches Ergebnis vorliegen soll und wer es beurteilt. So muss die Qualitätsleitung nicht jede Aufgabe selbst erledigen und zugleich deren Status hinterhertelefonieren.

Arbeitsvorlage mit ausdrücklich fiktivem Beispiel
FeldBeispieleintrag
Prozess und offener PunktDokumentenlenkung: Verteiler der gültigen SOP unvollständig
Auswirkung und PrioritätVerwendungsorte unklar; Auswirkungen durch Qualität bewerten lassen
Benötigtes ErgebnisAbgestimmter Verteiler und nachvollziehbar bestätigte Umstellung
Bearbeiter und PrüferProzessverantwortlicher bearbeitet; benannte Qualitätsfunktion prüft
Termin und HindernisInterner Zieltermin; Bestätigung einer Schicht fehlt
Nachweis und AbschlussVerweis auf kontrollierte Ablage; dokumentierte Prüfung

Besprechen Sie im kurzen Arbeitstermin nur neue Erkenntnisse, fällige Entscheidungen und Hindernisse. „Fast fertig“ sollte durch einen beobachtbaren Stand ersetzt werden, etwa „Verteiler geprüft, zwei Rückmeldungen offen“. Legen Sie eine Vertretung für Rückfragen fest. Wenn die Qualitätsleitung ausfällt, hilft der Leitfaden zu Vertretung und Übergabe im GMP-Betrieb.

Die Vorlage lässt sich um projektspezifische Felder ergänzen. Eine umfangreiche Liste ist kein Ziel für sich. Halten Sie sie so knapp, dass Verantwortliche ihren Stand zuverlässig pflegen können.

5. Einen konkreten Vorgang durchspielen

Wählen Sie einen abgeschlossenen Vorgang innerhalb des Prüfumfangs, beispielsweise eine Systemänderung. Lassen Sie den zuständigen Kollegen erklären, was geändert wurde, wer entschied und welche Nachweise dazugehören. Prüfen Sie den Weg von der Anforderung über die Umsetzung bis zum dokumentierten Ergebnis.

Notieren Sie, an welchen Stellen die Suche stockt oder Aussagen und Unterlagen nicht zusammenpassen. Prüfen Sie auch den Zugriff der Vertretung. Die Probe bewertet den Ablauf und den Nachweisstand; sie ist kein Auswendiglernen erwünschter Antworten.

Für den eigentlichen Termin benennen Sie Ansprechpartner, fachliche Auskunftspersonen und Unterstützung beim Dokumentenabruf. Halten Sie Anfragen und bereitgestellte Unterlagen nachvollziehbar fest. Bei einer unklaren Frage lassen Sie den Gegenstand präzisieren. Wenn eine Information noch geprüft werden muss, sagen Sie dies und organisieren die Nachlieferung. Für widersprüchliche Versionen nutzen Sie den Leitfaden zur GMP-Dokumentenlenkung.

6. Die Nachbereitung schon vor dem Termin organisieren

Reservieren Sie Kapazität für die Zeit nach der Prüfung. Erfassen Sie jede Feststellung mit genauer Beschreibung, betroffenen Prozessen und der zugehörigen Anforderung. Klären Sie Verständnisfragen, bevor Maßnahmen formuliert werden. Beachten Sie die jeweils vorgegebenen oder vereinbarten Antwortfristen.

Trennen Sie die unmittelbare Korrektur vom Bearbeiten der Ursache und dem Nachweis der Wirksamkeit. Eine überarbeitete SOP kann eine Maßnahme sein; sie beweist noch nicht, dass der Ablauf im Betrieb funktioniert. EU-GMP Kapitel 1, 1.4(xiv), verbindet Ursachenuntersuchung, geeignete Korrektur- beziehungsweise Vorbeugemaßnahmen und deren Wirksamkeitsbewertung.

Für die nächste Vorbereitung reichen wenige interne Arbeitskennzahlen: offene Punkte mit unklarer Zuständigkeit, fällige Entscheidungen, fehlende Nachweise und abgeschlossene Wirksamkeitsprüfungen. Nutzen Sie sie für die Kapazitätsplanung. Sie liefern keine Bestehensgarantie. Wenn Auditaufgaben den Alltag bereits verdrängen, besprechen wir mit Ihnen ein klar abgegrenztes Arbeitspaket für die Audit-Vorbereitung im laufenden Betrieb.

Quellen

  1. European Commission — EU-GMP Chapter 9: Self Inspection, 9.1–9.3
  2. European Commission — EU-GMP Chapter 1: Pharmaceutical Quality System, 1.3–1.6
  3. European Commission — EU-GMP Chapter 2: Personnel, 2.1–2.4
  4. European Medicines Agency — Good manufacturing practice: responsibility for inspections

Häufige Fragen

Wie früh sollten wir ein GMP-Audit vorbereiten?

Sobald Termin und Umfang bekannt sind, sollten Sie den Stand sichten und Aufgaben festlegen. Ein allgemeiner Vorlauf passt nicht zu jedem Betrieb. Umfang, bekannte Feststellungen und verfügbare Kapazität bestimmen den Bedarf. Laufend gepflegte Nachweise verringern die zusätzliche Arbeit vor einem konkreten Termin.

Welche Dokumente müssen wir für das Audit bereitlegen?

Leiten Sie die Auswahl aus Prüfumfang und Anforderungen ab. Relevante SOPs, Schulungsnachweise, Abweichungen, Änderungen und Validierungsunterlagen können dazugehören. Prüfen Sie ihren konkreten Bezug. Eine universelle Dokumentenliste kann den standort- und prozessbezogenen Umfang nicht vollständig abdecken.

Können wir ein Audit mit offenen Punkten durchführen?

Offene Punkte müssen fachlich bewertet und transparent bearbeitet werden. Bedeutung, Auswirkungen und mögliche Maßnahmen unterscheiden sich je nach Sachverhalt. Aus dieser Checkliste folgt weder ein pauschales Fortführungsrecht noch eine Absagepflicht. Erforderliche Entscheidungen treffen die zuständigen Verantwortlichen unter Beachtung der anwendbaren Vorgaben.

Ersetzt eine Probeinspektion das eigentliche Audit?

Nein. Eine Probe kann Lücken im Nachweisstand oder im Ablauf der Vorbereitung sichtbar machen. Sie ersetzt weder die vorgesehene Prüfung noch notwendige Maßnahmen und garantiert kein Ergebnis. Halten Sie den Umfang der Probe fest, damit ihre Aussagekraft richtig eingeschätzt wird.

Was können externe Berater übernehmen?

Externe Unterstützung kann klar vereinbarte Pakete bearbeiten, etwa Nachweise sichten, offene Punkte strukturieren oder die Vorbereitung koordinieren. Vereinbaren Sie Ergebnisse, Schnittstellen und Prüfverantwortung. Eine Beauftragung überträgt nicht pauschal die Verantwortung der Geschäftsleitung oder besondere gesetzliche Funktionen.

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