Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste vorab
Wie weisen wir nach, dass ein GxP-System die Mandanten zuverlässig trennt?
Beschreiben Sie zuerst, welche Daten und Aktionen je Mandant, Rolle und technischem Zugang erlaubt sind. Prüfen Sie diese Regeln an den tatsächlich verwendeten Oberflächen, Berichten, Exporten und Schnittstellen. Ein erfolgreicher Zugriff auf den eigenen Bereich belegt noch keine wirksame Abgrenzung zum anderen. Berücksichtigen Sie übergreifende Berechtigungen, Betriebsfunktionen und Änderungen; der Nachweis muss zum konkreten GMP-Prozess und zur vereinbarten Systemarchitektur passen.
- Mandanten, Rollen und erlaubte übergreifende Aufgaben zuerst definieren.
- Oberfläche, Export und Schnittstelle können unterschiedliche Kontrollen benötigen.
- Geteilte Infrastruktur ist weder automatisch ungeeignet noch ein Trennungsnachweis.
1. Was in Ihrem System als Mandant gilt
Quellenstand ist der 7. Oktober 2026. Betrachtet werden Anwendungen im Humanarzneimittel-GMP-Bereich. Annex 11 verlangt geeignete physische oder logische Kontrollen gegen unbefugten Zugang. Er schreibt dafür kein einheitliches Mandantenmodell und keine allgemeine Pflicht zu einer eigenen Datenbank je Unternehmen vor.
Ein Mandant kann eine rechtliche Einheit, ein Werk, ein Auftraggeberbereich oder eine organisatorische Gruppe sein. Solche Grenzen sind nicht austauschbar. Zwei Werke derselben Firma können Daten bewusst teilen; zwei getrennte Kundenbereiche dürfen dies möglicherweise gerade nicht.
Dokumentieren Sie daher nicht nur die Namen der Bereiche, sondern die beabsichtigten Regeln: Wer darf welche Daten lesen, anlegen, ändern, freigeben oder exportieren? Welche Aufgaben sind ausdrücklich übergreifend vorgesehen? Erst damit erhält ein Trennungstest ein eindeutiges Soll.
Quellen: [1]
2. Rollen mit Datenwegen verbinden
Eine Berechtigungsmatrix wird aussagekräftiger, wenn sie die genutzten Datenwege einschließt. Ein rollenabhängiger Bildschirmfilter sagt noch nichts über einen Hintergrundbericht oder einen technischen Integrationszugang aus. Bewerten Sie deren tatsächlichen Einfluss auf GMP-Daten.
Die folgende Matrix dient als Arbeitshilfe. Sie erhebt nicht den Anspruch, sämtliche technischen Angriffswege abzudecken. Der Validierungsnachweis des vorgesehenen Einsatzes und eine gesonderte Sicherheitsprüfung verfolgen verwandte, aber unterschiedliche Aufgaben.
| Datenweg | Erlaubte Nutzung definieren | Passende Nachweisfrage |
|---|---|---|
| Oberfläche | Laborrolle sieht Aufträge ihres Bereichs | Bleibt der Bereich auch beim Öffnen eines einzelnen Vorgangs richtig? |
| Bericht und Export | Ausgabe enthält nur den berechtigten Datenbestand | Greift dieselbe Begrenzung bei Sammelausgaben? |
| Schnittstelle | Technischer Zugang überträgt für vereinbarte Mandanten | Werden Mandant und Zielobjekt gemeinsam geprüft? |
| Übergreifende Rolle | Zentrale Stelle darf ausdrücklich mehrere Bereiche lesen | Sind Lesen, Ändern und Freigeben getrennt beschrieben? |
| Betriebsfunktion | Sicherung oder Wiederherstellung folgt vereinbartem Umfang | Bleiben Datenzuordnung und Zugriff nach dem Betriebseingriff richtig? |
3. Architekturbelege passend bewerten
Fordern Sie eine verständliche Beschreibung der relevanten Trennungsmechanismen und ihrer Grenzen an. Benötigt werden keine ungefilterten Interna des Anbieters, sondern ausreichende Informationen, um Ihren Einsatz und die erforderlichen Nachweise zu beurteilen.
Ein Anbieter kann gemeinsame Infrastruktur und getrennte logische Bereiche betreiben. Umgekehrt verhindert eine physisch getrennte Datenbank nicht automatisch falsche Berechtigungen oder einen falsch adressierten Export. Die Architektur ist Teil der Bewertung; entscheidend bleibt die Funktion der Kontrollen im vorgesehenen Ablauf.
Lieferantentests können bestimmte Mechanismen belegen. Prüfen Sie die verwendete Version, Konfiguration und den abgedeckten Datenweg. Eigene Rollen, übergreifende Auswertungen und kundenspezifische Integrationen bleiben gesondert zu betrachten, soweit die vorhandenen Belege sie nicht abdecken.
Quellen: [1]
4. Ein erlaubter Zugriff und ein unzulässiger Zugriff gehören zusammen
Das folgende illustrative Prüfbeispiel nutzt ausschließlich genehmigte Testbereiche A und B mit fiktiven Aufträgen A-01 und B-01. Die Laborrolle LA darf in A lesen und bearbeiten. Eine zentrale Rolle Z darf beide Bereiche lesen, aber in B keine Ergebnisse ändern. Diese Regeln sind die konstruierten fachlichen Vorgaben.
Prüfen Sie sowohl erlaubte als auch ausdrücklich unzulässige Aktionen. Eine pauschale Verweigerung aller Zugriffe wäre keine erfolgreiche Umsetzung der Anforderungen, weil berechtigte Arbeit ebenfalls möglich bleiben muss. Halten Sie den verwendeten Benutzer, die Rolle, den Zugangsweg und die konkrete Aktion fest.
Testen Sie nur in dafür freigegebenen Umgebungen und mit vereinbarten Daten. Der fachliche Nachweis erfordert keinen Zugriff auf fremde Kundenbereiche. Wenn ein Anbieter den Test bestimmter Plattformgrenzen selbst durchführt, bewerten Sie die dazu passenden Belege und verbleibenden anwendungsspezifischen Fragen.
| Rolle und Aktion | Ziel | Erwartetes Verhalten | Erforderlicher Beleg |
|---|---|---|---|
| LA öffnet eigenen Auftrag | A-01 über Oberfläche | Lesen erlaubt | Richtiger Auftrag und richtiger Bereich angezeigt |
| LA öffnet fremden Testauftrag | B-01 über vereinbarten Testweg | Zugriff verweigert | Kein Inhalt aus B sichtbar |
| LA erzeugt Sammelbericht | Aufträge aus A und B | Nur berechtigter Bestand aus A | Ausgabe enthält A-01, nicht B-01 |
| Z liest beide Aufträge | A-01 und B-01 | Lesen erlaubt | Beide Vorgänge eindeutig getrennt erkennbar |
| Z versucht Ergebnisänderung | B-01 | Ändern verweigert | Wert in B bleibt unverändert |
| Integrationszugang für A übermittelt | Vorgang für B | Nach definierter Regel abgewiesen | Keine unzulässige Anlage im Zielbereich |
Quellen: [1]
5. Die Mandantenkennung durch den Prozess erhalten
Ein Datensatz kann im richtigen Bereich entstehen und später falsch zugeordnet werden. Prüfen Sie deshalb, ob Schnittstellen, Berichte und nachgelagerte Verarbeitung die notwendige Identität erhalten. Eine nur beim Export hinzugefügte Spalte beweist nicht, dass die vorgelagerte Auswahl richtig war.
Besonders relevant sind gleichlautende lokale Kennungen. Wenn beide Bereiche beispielsweise einen Auftrag 001 führen dürfen, muss die Verknüpfung den jeweils erforderlichen Bereich berücksichtigen. Sonst kann ein technisch erfolgreicher Import den falschen fachlichen Datensatz aktualisieren.
Auch manuelle Korrekturen oder administrative Zuordnungen können die Grenze beeinflussen. Definieren Sie dafür Befugnisse, nachvollziehbare Entscheidungen und geeignete Aufzeichnungen. Nicht jedes technische Ereignis ist pauschal GMP-relevant; relevante Änderungen müssen jedoch entsprechend ihrer Bedeutung beurteilt werden.
6. Übergreifende Aufgaben kontrolliert betreiben
Support und Administration benötigen möglicherweise weitergehende Rechte als Laborbenutzer. Beschreiben Sie deren Zweck, Vergabe und Begrenzung. Ein übergreifendes Recht ist nicht automatisch falsch, darf aber nicht unbemerkt zum gewöhnlichen Arbeitsweg werden.
Bewerten Sie Änderungen an Rollen, Mandantenzuordnung, Integrationen und Berichtsvorlagen. Ein Plattformupdate kann unveränderte kundenspezifische Funktionen beeinflussen. Welche Prüfungen erforderlich sind, ergibt sich aus der Auswirkung und den vorhandenen Belegen, nicht allein daraus, welche Programmdatei geändert wurde.
Für Sicherung und Wiederherstellung muss klar sein, welche Einheit wiederhergestellt werden kann und welche Folgen das für andere Bereiche hat. Verwechseln Sie die technische Wiederherstellungseinheit nicht mit der fachlichen Mandantengrenze.
7. Checkliste für den Trennungsnachweis
Mit dieser Checkliste können Sie die fachlichen Anforderungen und den vorhandenen Nachweisumfang gemeinsam durchgehen. Sie ist besonders hilfreich, bevor zusätzliche Werke, Kundenbereiche oder zentrale Rollen eingerichtet werden.
- Mandantenbegriff und erlaubte Datenbeziehungen eindeutig beschrieben.
- Lesen, Ändern, Freigeben und Exportieren getrennt bewertet.
- Erlaubte übergreifende Aufgaben mit Zuständigkeit festgelegt.
- Alle tatsächlich genutzten Oberflächen, Berichte und Schnittstellen erfasst.
- Positive und negative Prüffälle aus konkreten Rollenregeln abgeleitet.
- Testbereiche und Daten zur Prüfung ausdrücklich freigegeben.
- Lieferantennachweise auf Version, Konfiguration und Reichweite geprüft.
- Mandantenkennung und fachliche Identität entlang relevanter Datenwege erhalten.
- Betriebseingriffe und Änderungen in die Auswirkungsbewertung einbezogen.
Quellen: [1]
8. Welche Fragen das Unternehmen selbst beantworten muss
Der Anbieter kann die technischen Möglichkeiten erklären. Welche Einheiten sich Daten teilen dürfen und wer übergreifend entscheiden soll, muss jedoch aus Ihrem Prozess hervorgehen. Diese fachliche Entscheidung sollte nicht zufällig aus einem voreingestellten Administratorprofil entstehen.
Für ein KMU sind eine überschaubare Rollenliste und wenige aussagekräftige Grenzfälle oft hilfreicher als eine lange Liste unverständlicher Rechtebezeichnungen. Die Auswahl muss dennoch die relevanten Wege abdecken. Ein einziger Oberflächentest reicht nicht, wenn im Alltag Sammelberichte und Integrationen maßgeblich sind.
Dokumentieren Sie offene Grenzen verständlich. Wenn ein Export nur über eine zentrale Rolle möglich ist, beschreiben Sie den tatsächlichen kontrollierten Ablauf. Behaupten Sie nicht dieselbe automatische Trennung wie bei Einzelbenutzern, wenn sie auf diesem Weg nicht besteht.
Häufige Fragen zu Mandantentrennung
Verlangt Annex 11 eine eigene Datenbank pro Mandant?
Nein. Annex 11 fordert geeignete Kontrollen gegen unbefugten Zugang, aber kein bestimmtes Datenbankmodell. Bewerten Sie die konkrete Architektur und die Wirksamkeit der Kontrollen für Ihre Daten, Rollen und Abläufe.
Quellen: [1]
Ist ein Mandant dasselbe wie eine Benutzerrolle?
Nein. Der Mandant beschreibt einen Daten- oder Organisationsbereich, die Rolle erlaubte Aufgaben. Ein Benutzer kann innerhalb eines Bereichs unterschiedliche Rechte besitzen oder eine ausdrücklich vorgesehene übergreifende Rolle erhalten. Beide Dimensionen müssen zusammen bewertet werden.
Quellen: [1]
Reicht ein Test der Bildschirmansicht?
Nur wenn damit der relevante Nutzungsumfang tatsächlich abgedeckt ist. Berichte, Exporte und Schnittstellen können andere Mechanismen nutzen. Prüfen Sie die im GMP-Prozess verwendeten Wege und schließen Sie nicht von einer richtigen Ansicht auf jede andere Ausgabe.
Quellen: [1]
Wie testen wir negative Zugriffe ohne fremde Kundendaten?
Verwenden Sie genehmigte Testmandanten mit fiktiven Datensätzen und vorab festgelegten Regeln. Für nicht selbst zugängliche Plattformgrenzen können passende Lieferantennachweise nötig sein. Die Prüfung darf nicht durch unbefugten Zugriff auf reale fremde Bereiche erfolgen.
Quellen: [1]
Darf eine zentrale QA-Rolle mehrere Mandanten sehen?
Ja, wenn das fachlich vorgesehen und kontrolliert ist. Beschreiben Sie den Umfang, etwa Lesen ohne Ändern oder eine gezielte übergreifende Entscheidung. Ein universelles Verbot zentraler Rollen lässt sich aus Annex 11 nicht ableiten.
Quellen: [1]
Was ist bei identischen Auftragsnummern in zwei Bereichen wichtig?
Sind Herstellerbelege für die Trennung ausreichend?
Sie können einen Teil oder einen konkreten Mechanismus abdecken. Prüfen Sie die Passung zu Version, Konfiguration und verwendeten Wegen. Eigene Rollen, Integrationen und fachliche Sonderregeln benötigen passende zusätzliche Evidenz, soweit sie nicht bereits umfasst sind.
Quellen: [1]
Muss jeder technische Administratoreingriff im fachlichen Audit Trail stehen?
Nicht pauschal. Bewerten Sie, welche Eingriffe GMP-relevante Daten oder deren kontrollierte Nutzung beeinflussen und wie diese nachvollziehbar bleiben. Technische Sicherheitsprotokolle und fachliche Änderungshistorien können dabei unterschiedliche Nachweisaufgaben erfüllen.
Quellen: [1]
Was prüfen wir beim Hinzufügen eines neuen Mandanten?
Ist ein erfolgreicher Trennungstest eine umfassende Sicherheitszertifizierung?
Quellen & fachlicher Stand
Quellenstand: 7. Oktober 2026. Humanarzneimittel-GMP; fachliche Mandanten- und Berechtigungsgrenzen. Keine allgemeine Sicherheitszertifizierung und keine Anleitung zum Zugriff auf fremde Kundendaten. Tabellen und Fallbeispiele sind eigene illustrative Arbeitshilfen, keine durchgeführten Kunden- oder Produkttests. Entwurfsfassungen begründen keine geltenden Zusatzpflichten.
- Europäische Kommission: EU-GMP Annex 11, Computerised SystemsRevision Januar 2011; seit 30.06.2011; §§1,3,4.2–4.3,4.7,5,7,9–12: Risikoumfang, Drittbelege, Grenztests, Datenwege, Änderungen und Zugangskontrolle
- EMA/ICH: Q9(R1), Quality Risk ManagementEMA/CHMP/ICH/24235/2006 Corr.2; Veröffentlichung 31.01.2025; Q9(R1) wirksam seit 26.07.2023; §§4.3–4.6 und 5.1: risikobasierter Prüf- und Entscheidungsumfang
- Europäische Kommission: EU-GMP Chapter 4, DocumentationJanuar 2011; in Kraft seit 30.06.2011; §4.1 und §§4.8–4.10: Beziehungen, nachvollziehbare Aufzeichnungen und Datenintegrität
Zuletzt fachlich geprüft am 07.10.2026.
Mandantengrenzen aus dem tatsächlichen Prozess ableiten
Wir unterstützen Sie bei der Beschreibung erlaubter Datenwege, der Bewertung von Lieferantennachweisen und der Auswahl aussagekräftiger Prüffälle. Dabei stehen Ihre Rollen und fachlichen Grenzen im Mittelpunkt.
- IT-GxP-Audit →
Vorhandene Kontrollen und offene Nachweisfragen gezielt prüfen.
- IT-GxP-Compliance-Programm →
Verantwortung, Regelwerk und wiederverwendbare Abläufe im IT-GxP-Compliance Framework verbinden.
- IT-GxP-Coaching →
Ihr Team bei eigenen Bewertungen, Tests und nachvollziehbaren Entscheidungen begleiten.
- IT-GxP-Consulting →
Die konkrete Analyse und Umsetzung im vereinbarten Projektumfang unterstützen.
