Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste vorab
Was müssen Sie bei Oracle Argus validieren?
Sie weisen nach, dass die eingesetzte Argus-Konfiguration Ihren vorgesehenen Pharmakovigilanzprozess zuverlässig unterstützt: von der Quelle über Fallzuordnung, Follow-up und Bewertung bis zum richtigen Bericht und dokumentierten Empfang. Bestimmen Sie Edition, Version, Schnittstellen und Verantwortlichkeiten. Die Gültigkeit eines einzelnen ICSR und ein technisches ACK sind andere Prüfaussagen als die Eignung des Gesamtablaufs. Lieferantenbelege sind entsprechend ihrer tatsächlichen Abdeckung einzuordnen.
- Argus Safety, Safety One Argus und das optionale Safety One Intake müssen im Projektumfang getrennt benannt werden.
- Eine mögliche Dublette ist zunächst ein Prüfkandidat; Suchtreffer und begründete Zusammenführung sind unterschiedliche Ergebnisse.
- Der übernommene Fallstand muss mit Quelle, Konfiguration, Bewertung und übermittelter Berichtsfassung verbunden bleiben.
- Ein technisches ACK belegt weder die medizinische Richtigkeit noch den dauerhaften Abschluss der Fallbearbeitung.
1. Produktvariante und Pharmakovigilanzprozess festlegen
Oracle beschreibt Argus Safety als Kernkomponente der Standard Edition und Enterprise Edition. Zu den Aufgaben zählen Ereignisaufnahme, medizinische und produktbezogene Kodierung, Bewertungen sowie Berichte für Behörden und Partner. Der separate Dokumentationszweig Safety One Argus enthält zusätzliche Intake-Beschreibungen. Eine Funktion aus diesem Zweig ist deshalb keine allgemeine Zusage für jede vorhandene Argus-Installation.
Dieser Artikel betrachtet die Pharmakovigilanz für zugelassene Humanarzneimittel in der EU. Klinische Prüfungen, Medizinprodukte und andere Zielmärkte benötigen eine gesonderte Einordnung. Auch ein Arzneimittelunternehmen wendet nicht allein wegen seines Geschäftsmodells jede GMP-Anforderung auf die Safety-Datenbank an. Entscheidend ist die unterstützte Aufgabe.
Zum Quellenstand Oktober 2026 weist die EMA auf bereits anwendbare Änderungen der PV-Durchführungsverordnung und auf aktuelle ICH-Leitlinien hin. Ältere GVP-Module sind deshalb zusammen mit den aktuellen Vorgaben zu lesen. Für ein Projekt dokumentieren Sie, welche Regelbasis und Berichtsspezifikation Ihre Anforderungen tatsächlich bestimmt; eine unveränderte Vorlage aus einem früheren Release genügt dafür nicht.
2. Den Weg einer Meldung und die Verantwortungen sichtbar machen
Beschreiben Sie zunächst einen real vorgesehenen Eingang: etwa eine Partnerdatei oder eine manuell erfasste Information. Wer erhält die Quelle, wer entscheidet über die Zuordnung und wer bewertet den Fall? Halten Sie außerdem fest, welche Aufgaben beim Zulassungsinhaber, einem PV-Dienstleister und dem technischen Betreiber liegen. Die Vereinbarung muss zur tatsächlichen Zusammenarbeit passen.
Die folgende Matrix ist eine eigene Arbeitshilfe. Ergänzen Sie für jede Zeile den Ansprechpartner und einen eindeutigen Belegverweis. Ein Systembild mit Servernamen reicht für diese Aufgabe nicht: Es muss erkennbar sein, wer eine liegen gebliebene Meldung bemerkt und wer eine widersprüchliche Information fachlich klärt.
| Station | Zu klärende Entscheidung | Benötigte Information |
|---|---|---|
| Quelle und Intake | Neuer Fall, Nachmeldung oder noch zu klärender Eingang? | Originalinformation, Eingangskanal und Zuordnungsgrundlage |
| Dublettenprüfung | Welche Kandidaten werden verglichen? | Suchkonfiguration, relevante Treffer und begründete Entscheidung |
| Zusammenführung | Was wird ergänzt, korrigiert oder nicht übernommen? | Quellenspezifische Regel, Vorher-/Nachherstand und Review |
| Bewertung und Bericht | Welche Fassung ist fachlich bearbeitet und für welchen Empfänger bestimmt? | Bewertungsstand, Meldekonfiguration und erzeugter Bericht |
| Übermittlung und Betrieb | Welcher Vorgang wurde angenommen oder muss nachbearbeitet werden? | Nachricht, Empfangsstatus, Fehlerbearbeitung und Verantwortlicher |
3. Softwareeignung und Fallvalidierung auseinanderhalten
Die Validierung eines computergestützten Prozesses fragt, ob Anforderungen an die vorgesehene Nutzung erfüllt werden. Die Validierung eines ICSR fragt dagegen nach den Voraussetzungen und Qualitätsmerkmalen des einzelnen Sicherheitsberichts. Ein formal vollständiger Fall kann in einer ungeeigneten Konfiguration verarbeitet werden. Umgekehrt kann eine korrekt arbeitende Software auf fehlende Angaben im Eingang hinweisen.
Formulieren Sie überprüfbare Prozessanforderungen. Beispielsweise: Ein Follow-up darf Informationen eines zweiten Falls nicht überschreiben. Die ursprüngliche Information muss für die Bewertung zugänglich bleiben. Ein Übermittlungsstatus muss der richtigen Nachricht und Berichtsfassung zugeordnet sein. Definieren Sie jeweils, was als Abweichung gilt und wer darüber entscheidet.
Ordnen Sie vorhandene Hersteller- und Dienstleisterbelege diesen Anforderungen zu. Prüfen Sie Version, getesteten Aufbau und konkrete Abdeckung. Fehlt der Nachweis für Ihre Merge-Regel, ergänzen Sie genau diesen Prüfbereich. Dass eine Funktion im Standard existiert, beantwortet weder ihre richtige Konfiguration noch ihre Eignung für jeden Partnerdatenweg. Unklarheiten bleiben sichtbar, bis sie bewertet oder durch passende Evidenz geschlossen sind.
4. Intake und Dublettensuche mit unterscheidbaren Fällen prüfen
In den Unterlagen zu Safety One Argus 2026.1.01 bezeichnet Consolidated Intake die Intake-Oberfläche. Safety One Intake ist dagegen ein zusätzliches Abonnement für KI-gestützte Extraktion. Halten Sie fest, ob Sie manuelle Erfassung, strukturierte Dateien, Extraktion oder mehrere Wege nutzen. Für jeden Eingang müssen Quelle und weiterverarbeiteter Inhalt zusammen auffindbar sein.
Die dokumentierte Dublettensuche dieses Release kann neben bestehenden Fällen auch noch nicht abschließend bearbeitete Intake-Datensätze berücksichtigen. Gewichtungen und Schwellen sind konfigurierbar. Daraus folgt für die Prüfung: Ein hoher Trefferwert ist zunächst ein technisches Suchergebnis. Die fachliche Entscheidung, ob dieselbe Person und dasselbe Ereignis gemeint sind, braucht eine passende Grundlage.
Bilden Sie einen kontrollierten Prüfsatz aus eindeutig gleichem Fall, ähnlichem anderen Fall und widersprüchlichem Eingang. Prüfen Sie die tatsächlich sichtbaren Informationen mit den vorgesehenen Rollen. Auch ein berechtigt eingeschränkter Bearbeiter muss wissen, wie er eine notwendige Identitätsklärung veranlasst. Legen Sie keine universelle Suchschwelle fest; bewerten Sie Fehlzuordnungen und übersehene Zusammenhänge anhand Ihres Prozesses.
5. Die Merge-Konfiguration als fachlich wirksame Änderung behandeln
Oracle dokumentiert für 2026.1.01 eine überarbeitete Follow-up-Zusammenführung. Die Vergleichslogik kann über Konfigurationsdateien angepasst und unterschiedlichen Intake-Quellen zugeordnet werden. Der Merge Viewer unterscheidet vorgeschlagene Ergänzungen, Änderungen und Entfernungen. Für große Textfelder sind außerdem unterschiedliche Übernahmearten beschrieben. Diese Fähigkeiten betreffen den dokumentierten Safety-One-Kontext.
Vor einer Änderung benötigen Sie einen genehmigten Sollzustand: Was bedeutet ein leeres Feld im Partnerformat? Darf eine neue Aussage eine ältere ersetzen oder muss der Widerspruch zunächst geprüft werden? Welche Information darf automatisch übernommen werden? Die Antworten hängen vom Datenvertrag und der fachlichen Bedeutung ab, nicht allein von einem technischen Vergleich zweier Werte.
Prüfen Sie besonders Übergänge aus früheren Konfigurationen. Oracle weist darauf hin, dass bestimmte frühere R2-/R3-Vergleichsanpassungen durch die neue Konfiguration ersetzt werden. Die vorhandene kundenspezifische Fallidentifikation wird dabei gesondert erwähnt. Ein Upgrade kann deshalb die Zuordnung und die anschließende Übernahme unterschiedlich berühren. Die tatsächlichen Regeln müssen vor und nach der Umstellung nachvollziehbar verglichen werden.
Quellen: [5]
6. Prüfbeispiel: Eine Nachmeldung ergänzt genau einen bestehenden Fall
Illustratives Beispiel, kein Kundenfall und kein ausgeführter Argus-Test: In einer isolierten Testumgebung bestehen die Fälle T-041 und T-042. Nur T-041 ist über die dokumentierte Partnerkennung mit Eingang P-700 verbunden. T-041 enthält das fiktive Produkt A und Ereignis E1. T-042 hat ähnliche Suchmerkmale, gehört laut unabhängig vorbereiteter Quelldokumentation jedoch zu einer anderen Person.
Die Nachmeldung F-02 zu P-700 ergänzt Produkt B und Ereignis E2; sie bestätigt ausdrücklich, dass A und E1 weiterhin gelten. Das konstruierte Soll lautet daher: T-041 enthält anschließend zwei Produkte und zwei Ereignisse, T-042 bleibt unverändert. Diese Anzahlen dienen nur der Prüfung dieser Testdaten. Sie beweisen weder eine medizinische Kausalität noch eine Meldepflicht.
Vor dem Lauf werden Quellendateien, Konfiguration M-02 und Sollvergleich festgehalten. Die Bearbeiter müssen nicht nur den Endzustand, sondern auch ihre Zuordnungs- und Übernahmeentscheidung belegen. Eine zweite Variante lässt die Partnerkennung widersprüchlich erscheinen; dafür verlangt das Beispiel eine dokumentierte Klärung vor der Zusammenführung.
| Prüfschritt | Unabhängige Erwartung | Aufzubewahrender Beleg |
|---|---|---|
| F-02 zuordnen | T-041 ist Ziel; T-042 wird trotz Ähnlichkeit nicht überschrieben. | Quelle, Treffervergleich und Zuordnungsentscheidung |
| Bestätigte Ergänzung übernehmen | A und B sowie E1 und E2 vorhanden; insgesamt zwei Produkte und zwei Ereignisse. | Vorher-/Nachhervergleich mit Quelle und Konfiguration M-02 |
| Identischen Eingang wiederholen | Kein unbeabsichtigtes zweites Produkt B oder Ereignis E2; Bearbeitung gemäß festgelegter Wiederholungsregel. | Zweite Eingangskennung und dokumentierte Wiederholungsentscheidung |
| Widersprüchliche Kennung verwenden | Keine unbemerkte Zusammenführung mit T-042; Klärung bleibt sichtbar. | Fehlerbefund und nachvollziehbare weitere Bearbeitung |
| Bericht R-02 erzeugen und übertragen | Bewerteter Stand und Empfänger passen; ACK gehört genau zu Nachricht N-02. | Berichtsfassung, Versanddaten und passende Empfangsantwort |
7. Kodierung, Quellaussage und medizinischen Review verbinden
Ein Wörterbucheintrag und eine medizinische Bewertung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Die Originalaussage bleibt die Grundlage; die strukturierte Kodierung muss dazu passen. Prüfen Sie deshalb an geeigneten Fällen, ob Quellaussage, codierte Information und Berichtstext nach der Verarbeitung noch dieselbe Bedeutung tragen. Ein technisch gültiger Code allein beantwortet das nicht.
Für den Prüfsatz bestimmen fachkundige PV-Mitarbeiter die erwartete Darstellung vorab. Sie erläutern auch, welche Angaben unklar bleiben müssen. Ein Test sollte fehlende Information nicht durch eine vermeintlich plausible Interpretation vervollständigen. Bei einer späteren Klarstellung wird nachvollziehbar, was neu bekannt ist und welche bisherige Bewertung erneut betrachtet werden muss.
ICH E2D(R1) behandelt medizinische Fallbewertung und Follow-up als eigene Aufgaben. Ergänzen Sie daher zum technischen Test einen fachlichen Entscheidungsweg: Wer beurteilt die Information, wer fordert gezielt Ergänzungen an und wie gelangt die Antwort zurück zum bestehenden Fall? Die Validierungsunterlagen dürfen weder ärztliches Urteil simulieren noch eine Softwarefunktion als Ersatz dafür darstellen.
8. Bericht, Nachricht und Empfangsbestätigung getrennt nachweisen
Für einen versendeten Bericht benötigen Sie die Verbindung zwischen fachlich bearbeitetem Fallstand, erzeugter Fassung, Empfänger und Übermittlungsvorgang. Eine allgemeine Anzeige wie erfolgreich kann mehrere Bedeutungen haben. Klären Sie, ob sie Dateierzeugung, Transport oder Annahme durch den Empfänger beschreibt.
GVP Module VI erläutert technische Empfangsprüfungen anhand von Business Rules. Ein positives ACK schließt den betreffenden Übermittlungsvorgang ab; die normale Follow-up-Bearbeitung geht bei neuen Informationen weiter. Der Empfang ist damit keine Bestätigung, dass eine Behörde die medizinische Bewertung inhaltlich gebilligt hat.
Oracle beschreibt separat den Download von ACKs zu eingehenden E2B-Intake-Datensätzen und eine konfigurationsabhängige E-Mail-Beilage. Verwechseln Sie diesen Eingangspfad nicht mit dem Empfangsnachweis Ihrer ausgehenden Behördenmeldung. Prüfen Sie beide Richtungen, falls sie genutzt werden. Bei negativer oder ausbleibender Antwort muss sichtbar sein, welcher Vorgang offen ist und wer die weitere Bearbeitung übernimmt.
9. Releases, Rollen und historische Fälle im Betrieb beherrschen
Als konkreter Dokumentstand dient hier Argus 2026.1.01, April 2026. Das ist keine Aussage über Ihren installierten Patchstand. Erfassen Sie zusätzlich tatsächliche Komponenten, Wörterbücher, Schnittstellenprofile und fachlich wirksame Konfigurationen. Ein abweichendes Patchlevel kann für die Eignung vorhandener Nachweise relevant sein.
Bei einer Änderung markieren Sie die betroffenen Anforderungen und Datenwege. Eine neue Merge-Regel verlangt andere Nachweise als ein geänderter Empfänger oder eine reine Darstellungsanpassung. Geeignete bestehende Evidenz darf weiterverwendet werden, wenn ihre Abdeckung begründet bleibt. Offene Befunde, erforderliche Nachtests und die Entscheidung zur Nutzung gehören zusammen.
Prüfen Sie auch den Alltag: Zugriff bei Abwesenheit, kontrollierte Rechteänderung, Erreichbarkeit historischer Quellen und Wiederherstellung benötigter Informationen. Ein Backup-Vertrag beantwortet noch nicht, ob Ihr Team danach einen alten Fall mit Bericht und Empfangsstatus erklären kann. Stimmen Sie Ausfallabläufe zwischen PV, IT und Dienstleister ab und vermeiden Sie ungeprüfte Annahmen über allgemeine Aufbewahrungsfristen.
10. Checkliste für den Projektstart und die spätere Nutzung
Der Aufwand hängt vor allem von Varianten ab: Anzahl und Unterschiedlichkeit der Datenquellen, alte Anpassungen, Länderprofile, historische Fälle und geteilte Zuständigkeiten. Für ein KMU ist deshalb ein begrenzter, gut beschriebener erster Umfang sinnvoller als eine unklare Zusage für sämtliche möglichen Funktionen. Eine pauschale Projektdauer lässt sich daraus nicht ableiten.
Planen Sie die Mitarbeit konkret: PV legt fachliche Erwartungen und Berichtskontext fest; QA unterstützt die nachvollziehbare Nachweis- und Befundbearbeitung; IT und Anbieter klären Betrieb und technische Konfiguration. Vor einer Nutzungsentscheidung sollte jede relevante offene Frage einem Verantwortlichen und einem nächsten Schritt zugeordnet sein.
- Edition, Betriebsform, Release und tatsächlich genutzte Intake-Komponenten benannt.
- Quellen, Partner, Fallkennungen und Berichtsempfänger mit Verantwortlichen beschrieben.
- Such- und Merge-Konfiguration einschließlich quellenspezifischer Abweichungen gesichert.
- Unabhängige Testdaten für gleiche, ähnliche, widersprüchliche und wiederholte Eingänge vorbereitet.
- Fachlicher Review, Softwaretest und technische Annahme als unterschiedliche Nachweise erkennbar.
- Rollen, Eskalation, historische Zugänglichkeit und Ausfallbearbeitung praktisch geklärt.
- Lieferantenbelege zugeordnet; verbleibende Lücken und Nutzungsentscheidung dokumentiert.
Häufige Fragen zu Oracle Argus
Ist Oracle Argus durch den Hersteller bereits für unseren PV-Prozess validiert?
Herstellerbelege können für dokumentierte Funktionen und Umgebungen wichtige Nachweise liefern. Prüfen Sie deren Passung zu Ihrer Edition, Version und Nutzung. Eigene Partnerformate, Merge-Regeln, Rollen und Berichtswege können zusätzliche Nachweise brauchen. Die konkrete Entscheidung lautet deshalb nicht pauschal alles übernehmen oder alles neu testen, sondern: Welche Anforderung ist bereits ausreichend belegt, und welche bleibt offen?
Sind Argus Safety und Safety One Intake dasselbe Produkt?
Nein. Argus Safety ist die Safety-Fallbearbeitungskomponente. Die Dokumentation zu Safety One Argus bezeichnet die Intake-Oberfläche als Consolidated Intake. Safety One Intake ist dort ein zusätzliches Abonnement für KI-gestützte Extraktion. Lassen Sie sich die eingesetzte Kombination einschließlich Version bestätigen, bevor Sie einen beschriebenen Funktionsumfang in Ihre Anforderungen oder Tests übernehmen.
Welche Dublettentests sind bei geänderten Suchschwellen sinnvoll?
Verwenden Sie bekannte gleiche Fälle, ähnliche unterschiedliche Fälle und bewusst unvollständige Informationen. Legen Sie unabhängig fest, welche Zusammenhänge geprüft werden müssen. Vergleichen Sie Ergebnisse vor und nach der Änderung. Ein besserer Trefferwert allein ist kein Erfolgskriterium: Entscheidend ist, ob relevante Kandidaten auffallen und falsche Zusammenführungen durch den vorgesehenen Entscheidungsweg verhindert oder erkannt werden.
Was muss beim Wechsel auf die neue Follow-up-Konfiguration geprüft werden?
Identifizieren Sie frühere Vergleichsanpassungen und die neue Zuordnung nach Intake-Quelle. Prüfen Sie mindestens die tatsächlich betroffenen Ergänzungs-, Änderungs- und Konfliktfälle. Die Releaseunterlagen unterscheiden die Fallidentifikation von ersetzten Vergleichsmechanismen. Deshalb ist ein unveränderter Ziel-Fall allein noch kein Beleg dafür, dass sämtliche Informationen richtig übernommen werden.
Quellen: [5]
Bedeutet ein validierter ICSR, dass die Softwarevalidierung abgeschlossen ist?
Nein. Die Fallprüfung betrifft einen konkreten Bericht und seine Voraussetzungen beziehungsweise Datenqualität. Softwarevalidierung betrifft die Eignung des vorgesehenen computergestützten Prozesses. Halten Sie beide Nachweise getrennt auffindbar. Ein erfolgreich geprüfter Beispielfall kann zu einem Softwaretest gehören, ersetzt aber keine begründete Abdeckung der relevanten Anforderungen und Fehlerwege.
Wann ist die Bearbeitung mit einem positiven ACK abgeschlossen?
Das ACK ist im jeweiligen Austauschprozess auszulegen und der richtigen Nachricht zuzuordnen. Ein positives technisches ACK belegt keine medizinische Zustimmung. Neue Informationen können weitere Fallbearbeitung und gegebenenfalls eine Nachmeldung auslösen. Trennen Sie deshalb Übermittlungsabschluss, fachlichen Bearbeitungsstatus und offene Follow-up-Aufgaben in Ihren Arbeitsanweisungen und Nachweisen.
Müssen alle historischen Fälle nach einem Upgrade erneut geprüft werden?
Nicht pauschal. Bewerten Sie, welche Daten oder Verarbeitungsregeln sich verändern und welche bestehenden Belege weiterhin tragen. Ein Upgrade mit neuer Merge-Logik kann andere Fälle betreffen als eine Änderung des Berichtslayouts. Dokumentieren Sie Auswahl, verbleibende Unsicherheit und ergänzende Prüfungen. Ein allgemeiner Verweis auf den Releaseumfang ersetzt diese Auswirkungsbewertung nicht.
Was muss ein PV-Dienstleister vor Projektbeginn liefern?
Benötigt werden klare Aufgaben, relevante Verfahren, konkrete Systemstände und nachvollziehbare Belege zum übernommenen Leistungsumfang. Klären Sie Datenübergaben, Fehlerbearbeitung, Zugriff und Ausfallkontakte. Der Zulassungsinhaber braucht die Informationen, die seine Verantwortung tragen. Eine umfangreiche Dokumentensammlung ohne Zuordnung zum tatsächlichen Prozess löst diese Aufgabe ebenso wenig wie eine pauschale Zusicherung des Anbieters.
Wie viel interne Mitarbeit sollten wir für die Validierung vorsehen?
Planen Sie fachkundige PV-Mitarbeiter für Sollverhalten und Testdaten ein, IT für Konfiguration und Betriebsnachweise sowie QA für das vereinbarte Nachweisverfahren. Aufwand entsteht besonders bei uneinheitlichen Partnerdaten und alten Anpassungen. Beginnen Sie mit einer Quellen- und Variantenliste; daraus lassen sich konkrete Arbeitspakete und Entscheidungen ableiten. Eine belastbare Zeitangabe braucht diesen Umfang.
Gelten für jeden Argus-Fall dieselben Meldefristen?
Nein. Berichtskontext, Empfänger und geltende regionale Anforderungen bestimmen die fachlich korrekte Behandlung. Dieser Leitfaden legt daher keine universelle Frist fest. Lassen Sie die benötigten Regeln durch die zuständige PV-Funktion bestimmen und prüfen Sie anschließend ihre konkrete Umsetzung, einschließlich neuer Informationen und technischer Fehler. Eine Systemvorgabe ist kein Ersatz für diese Einordnung.
Quellen & fachlicher Stand
Quellenstand 6. Oktober 2026. Produktdetails beziehen sich auf die ausdrücklich genannten Oracle-Unterlagen; die eingesetzte Edition und Konfiguration sind gesondert zu bestätigen. GVP-Module werden zusammen mit aktuellen EMA-Hinweisen und ICH E2D(R1) eingeordnet. Tabellen und Fallbeispiel sind eigene Prüfhilfen, keine ausgeführten Produkttests.
- Oracle Argus Safety Documentation
- Oracle Life Sciences Argus – What’s New, Release 2026.1.01
- Safety One Argus 2026.1.01 – What’s new in Consolidated Intake
- Oracle Safety One Argus: Duplicate Search enhancements
- Oracle Safety One Argus: Follow-up merge enhancements
- Oracle Safety One Argus: E2B Intake Acknowledgment enhancements
- EMA: Good pharmacovigilance practices (GVP)
- GVP Module I: Pharmacovigilance systems and their quality systems
- GVP Module VI: Collection, management and submission of reports of suspected adverse reactions, Rev. 2
- EMA: EudraVigilance – electronic reporting
- EMA: ICH E2D post-approval safety data management – Scientific guideline
- ICH E2D(R1): Post-Approval Safety Data – Definitions and Standards for Management and Reporting of Individual Case Safety Reports
Zuletzt fachlich geprüft am 06.10.2026.
Den Argus-Prozess und seine Nachweise zusammenführen
Daniel Herrmann Consulting unterstützt Sie dabei, die technische Validierung mit den Anforderungen Ihrer PV-Funktion und den vorhandenen Lieferantennachweisen abzustimmen.
- IT-GxP-Audit →
Systemumfang, Nachweisabdeckung und offene Prozessrisiken gezielt einordnen.
- IT-GxP-Consulting →
Anforderungen, Testdaten und technische Nachweise mit PV, QA und IT bearbeiten.
