Dataverse-Auditing für GxP: Tabellen, Felder und Aufbewahrung
Auditing ist in der Umgebung aktiviert. Das kritische Feld bleibt trotzdem ohne Historie. Bei Dataverse müssen Konfiguration, Datenmodell und benötigte Nachvollziehbarkeit zusammenpassen – bis zur späteren Anzeige und Aufbewahrung der Einträge.
Was muss man bei Dataverse-Auditing für GxP prüfen?
Prüfen Sie die Aktivierung auf Umgebungs-, Tabellen- und Spaltenebene, die tatsächliche Abdeckung kritischer Ereignisse und den Zugriff auf die Historie. Bewerten Sie administrative Änderungen, Aufbewahrung und Review separat. Datenänderungs-Auditing, Zugriffsprotokollierung und Aktivitätslogging sind unterschiedliche Funktionen und dürfen nicht als ein vollständiger Nachweis gleichgesetzt werden.
Den Datenprozess statt nur den Audit-Schalter betrachten
Dataverse kann die Datenplattform einer Power-Apps-Anwendung oder anderer Dynamics-Prozesse sein. Für die GxP-Bewertung zählt, welche Aufzeichnungen dort entstehen und welche Entscheidungen sie tragen. Ein allgemeiner CRM-Datensatz und ein qualitätsrelevanter Prüfdatensatz brauchen nicht dieselbe Bewertung.
Dieser Leitfaden betrachtet die aktuelle Dataverse-Online-Dokumentation. Abweichende Produkte und On-Premises-Varianten können andere Funktionen besitzen. Dokumentieren Sie Umgebung, App-Typ, Tabellen, Erweiterungen und relevante technische Identitäten. Die tatsächlich genutzte Konfiguration bleibt der Prüfgegenstand.
Annex 11 und PIC/S liefern den regulatorischen beziehungsweise datenintegritätsbezogenen Rahmen. Die folgenden Konfigurations- und Prüfvorschläge sind eigene Ableitungen. Ein Herstellerhinweis, Auditing könne Compliance unterstützen, ist keine Bestätigung, dass der konkrete Prozess alle Anforderungen erfüllt.
Microsoft beschreibt die Aktivierung auf Umgebungs-, Tabellen- und Spaltenebene. Deshalb wird für jedes kritische Feld geprüft, ob die erforderlichen Ebenen passend eingeschaltet sind. Der globale Umgebungsschalter allein genügt nicht als Abdeckungsnachweis.
Erstellen Sie eine Liste fachlicher Daten mit den technischen Namen ihrer Tabellen und Spalten. Anzeigenamen können sich ändern und sind nicht immer eindeutig. Notieren Sie, ob ein Feld Standard, kundenspezifisch, berechnet oder anderweitig besonders ist. Die Herstellerdokumentation beschreibt Unterstützung für benutzerdefinierte und viele anpassbare Tabellen und Spalten; prüfen Sie die konkrete Unterstützung.
Übernehmen Sie Auditing-Einstellungen kontrolliert zwischen Entwicklungs-, Test- und Produktionsumgebung. Ein erfolgreiches Lösungsdeployment sollte nicht mit einer ungeprüften Behauptung über jede Umgebungsoption verwechselt werden. Vergleichen Sie den tatsächlichen Zielstand und führen Sie dort die benötigten Nachweise aus.
Datenänderungs-Auditing kann bestimmte Erstellungs-, Änderungs-, Lösch- und weitere unterstützte Ereignisse erfassen. Schemaänderungen und gewöhnliche Abruf- oder Exportvorgänge sind damit nicht pauschal als derselbe Auditdatensatz abgedeckt. Für weitere Aktivitäten beschreibt Microsoft zusätzliche Logging-Funktionen und Voraussetzungen.
Ordnen Sie deshalb jeder fachlichen Frage eine konkrete Quelle zu: Wer änderte den Grenzwert? Wer rief Daten ab? Wer änderte eine Spaltendefinition? Die Antworten können aus unterschiedlichen kontrollierten Verfahren oder Protokollen stammen. Lizenz, Umgebung und technische Verfügbarkeit sind dabei ausdrücklich zu prüfen.
Ein Änderungsgrund ist ebenfalls eine eigene Anforderung. Prüfen Sie, ob die Anwendung ihn erfasst und eindeutig mit dem Eingriff verbindet. Ein separater Kommentar ohne sicheren Bezug zur Änderung liefert nicht automatisch die benötigte Begründung.
Eigene Abdeckungsmatrix nach fachlicher Frage
Frage
Mögliche Nachweisquelle
Zusätzliche Prüfung
Wer änderte einen Messwert?
Dataverse-Datenänderungs-Auditing
Tabelle, Spalte, alter/neuer Wert, Identität
Wer löschte eine Aufzeichnung?
Unterstütztes Löschereignis und Kontext
Historischer Bezug bleibt verständlich
Wer las oder exportierte Daten?
Geeignetes zusätzliches Aktivitätslogging
Lizenz, Umgebung, Ereignisumfang und Ziel prüfen
Wer änderte das Datenmodell?
Kontrollierte Änderung und geeignete technische Nachweise
Nicht als automatisch vom Daten-Audit erfasst annehmen
Beispiel: ein Feld bleibt unbemerkt außerhalb der Historie
Das Szenario ist konstruiert. Eine App speichert Probe P-31 mit Messwert, Einheit und Entscheidungsstatus. Umgebung und Tabelle sind für Auditing aktiviert. Die Spalte für den Entscheidungsstatus wurde nachträglich angelegt und ist nicht passend konfiguriert. Eine Messwertänderung erscheint in der Historie, der Statuswechsel nicht.
Der Test wird deshalb feldbezogen durchgeführt. Ein berechtigter Benutzer ändert zunächst den Messwert von 9,8 auf 10,2 mg und danach den Entscheidungsstatus. Ein Prüfer sucht beide Ereignisse. Das Soll verlangt im Beispiel die Nachvollziehbarkeit beider Änderungen mit Bezug zur Probe. Das fehlende Statusereignis wird als konkrete Abdeckungslücke dokumentiert.
Nach der Korrektur werden beide Fälle erneut geprüft. Zusätzlich werden andere relevante Felder und verwendete Schreibwege betrachtet, damit die Ursache nicht nur an einer Stelle behoben wird. Bei bereits erfolgter Nutzung wird die Bedeutung der früher fehlenden Historie gesondert bewertet. Die neue Aktivierung erzeugt keine nachträgliche Aufzeichnung alter Ereignisse.
Aufbewahrungswechsel mit dem tatsächlich verwendeten Weg prüfen
Die Microsoft-Dokumentation unterscheidet Konfigurationswege. Bei der beschriebenen Einstellung, die Auditdatensätze mit der jeweils aktiven Aufbewahrungsdauer versieht, gilt ein später geänderter Wert zunächst für neu erzeugte Einträge. Ältere Einträge behalten dort ihre ursprüngliche Frist. Gleichzeitig nennt Microsoft eine weitere Konfigurationsmöglichkeit über die Security-Seite, die eine Anwendung auf bestehende Logs ermöglicht.
Deshalb wäre die pauschale Aussage „Änderungen gelten immer nur für neue Logs“ zu weitgehend. Dokumentieren Sie, welchen Weg, welche Funktion und welchen Stand Sie tatsächlich verwenden. Prüfen Sie die Wirkung auf Alt- und Neueinträge gezielt. Eine längere sichtbare Standardfrist bestätigt nicht automatisch, dass bereits vorhandene Daten länger erhalten bleiben.
Das konstruierte Beispiel nutzt den zuerst beschriebenen Weg: Einträge unter einer kurzen Testfrist und Einträge nach deren Verlängerung werden getrennt verfolgt. Das Soll richtet sich nach der dokumentierten Funktion. Ein solcher Test wird in einer geeigneten Testumgebung mit entbehrlichen Testdaten geplant; produktiv benötigte Historie wird dafür nicht absichtlich gelöscht.
Eigene Arbeitshilfe für einen Retention-Wechsel
Datengruppe
Zu klärende Funktion
Erwarteter Nachweis
Einträge vor dem Wechsel
Ursprünglich zugewiesene Frist und gewählter Änderungsweg
Rollen, Historienabruf und Review als Prozess testen
Ein vorhandener Auditdatensatz hilft wenig, wenn der zuständige Prüfer ihn nicht sehen oder dem richtigen Vorgang zuordnen kann. Prüfen Sie deshalb die tatsächliche Review-Rolle mit repräsentativen Daten. Administratorzugriff ist dafür kein Ersatz.
Bewerten Sie getrennt, wer Daten ändern, Auditing konfigurieren, Historie lesen und relevante Logs löschen kann. Technische Administratorrechte können weit reichen. Die benötigten Befugnisse werden kontrolliert vergeben und ihre Verwendung passend überwacht. Eine Rollenbezeichnung allein zeigt nicht den effektiven Zugriff.
Der Review betrachtet fachliche Bedeutung, etwa Korrekturen nach einer Entscheidung oder ungewöhnliche Statusfolgen. Legen Sie Zeitpunkt, Umfang und Umgang mit Auffälligkeiten nach Risiko fest. Eine exportierte Logdatei ohne fachliche Bewertung ist noch kein abgeschlossener Review.
Konkrete Abnahmekriterien für die Anwendung festlegen
Für jedes kritische Ereignis werden Ausgangszustand, Aktion, erwartete Historie und tatsächliches Ergebnis dokumentiert. Ergänzen Sie Erstellen, Ändern, Löschen und die relevanten Anwendungs- beziehungsweise Schnittstellenwege. Prüfen Sie auch fehlende Berechtigung und den Abruf älterer Einträge.
Halten Sie Grenzen ausdrücklich fest. Wenn ein Exportereignis nicht über die verwendete Funktion erfasst wird, darf der Bericht keine vollständige Zugriffsprotokollierung behaupten. Bewerten Sie, ob diese Aussage für den konkreten Prozess benötigt wird und welche ergänzende Lösung geeignet ist.
Änderungen am Datenmodell, an Lösungen, Rollen oder Retention-Einstellungen lösen eine Auswirkungsbewertung aus. Der laufende Betrieb braucht einen Eigentümer für die Audit-Konfiguration und einen fachlichen Verantwortlichen für den Review. Nur so bleibt die Nachvollziehbarkeit nach dem ersten Projekt erhalten.
Reicht es, Auditing in der Dataverse-Umgebung einzuschalten?+
Für Datenänderungen müssen zusätzlich die benötigten Tabellen und Spalten passend konfiguriert sein. Prüfen Sie den tatsächlichen Ereignisumfang mit gezielten Änderungen. Ein Screenshot des Umgebungsschalters zeigt die globale Einstellung, aber nicht die vollständige Abdeckung kritischer Felder.
Werden Datenexporte im selben Audit-Trail erfasst?+
Datenänderungs-Auditing ist nicht mit vollständiger Abruf- und Exportprotokollierung gleichzusetzen. Microsoft beschreibt zusätzliche Aktivitätslogging-Funktionen mit eigenen Voraussetzungen. Ordnen Sie die benötigte Aussage einer konkreten Funktion zu und prüfen Sie deren Umfang in Ihrer Umgebung.
Verlängert eine neue Retention-Frist automatisch alte Auditdaten?+
Das hängt vom verwendeten Konfigurationsweg ab. Bei der im Artikel beschriebenen datensatzbezogenen Fristzuweisung bleiben ältere Fristen zunächst bestehen. Microsoft nennt auch einen Weg über die Security-Seite für bestehende Logs. Prüfen Sie deshalb die konkrete Wirkung, statt aus einem sichtbaren neuen Wert eine pauschale Aussage abzuleiten.
Kann nachträglich aktiviertes Auditing fehlende Historie rekonstruieren?+
Es erzeugt keine rückwirkenden Auditereignisse für frühere nicht erfasste Änderungen. Bewerten Sie die Bedeutung der Lücke und vorhandene andere belastbare Nachweise. Für die Zukunft werden Konfiguration und Prüffälle korrigiert; die Vergangenheit braucht eine gesonderte fachliche Bewertung.
Ist ein Systemadministrator als Audit-Reviewer geeignet?+
Entscheidend sind fachliche Kompetenz, geeigneter Zugriff und die benötigte Unabhängigkeit der Kontrolle. Administrative Rechte allein qualifizieren nicht für die fachliche Bewertung. Prüfen Sie außerdem mögliche Interessenkonflikte, wenn dieselbe Person relevante Eingriffe vornimmt und deren Überwachung verantwortet.
Muss jedes Ereignis einen Änderungsgrund enthalten?+
Leiten Sie den Bedarf aus Aufzeichnung, Risiko und anwendbaren Anforderungen ab. Wo ein Grund benötigt wird, muss die Anwendung ihn geeignet erfassen und der Änderung zuordnen. Nehmen Sie nicht an, dass jede Standard-Auditfunktion diese fachliche Anforderung bereits vollständig erfüllt.
Stand: 14. Oktober 2026. Regulatorische Einordnung und Herstellerfunktionen sind getrennt belegt. Beispiele, Testmatrizen und Vorlagen sind eigene Arbeitshilfen; sie werden für den tatsächlichen Einsatzzweck angepasst.
Daniel Herrmann Consulting verbindet die fachliche Bewertung mit der Arbeit am konkreten System. Im Erstgespräch klären wir Ihren Einsatzzweck, vorhandene Nachweise und den nächsten sinnvollen Schritt.
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5b. Speicherdauer-Übersicht & Begründungen
Konsolidierte Übersicht aller Speicherdauern mit Begründung — das Prinzip: minimale Speicherung, klarer Zweck, dokumentierte Grundlage.
DatenkategorieSpeicherdauerBegründung
Server-Logs7 TageAusreichend für technische Fehleranalyse & Sicherheits-Forensik — Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. IP-Anonymisierung greift sofort beim Log-Schluss.
Kontaktanfragen12 MonateB2B-Sales-Zyklen in Pharma laufen typisch 6–9 Monate. 12 Monate deckt Anschluss-Anfragen ohne unnötige Vorhaltung. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z. B. § 257 HGB) greifen erst bei Vertragsabschluss.
Lead-Magnetsbis zu 24 MonateBis Widerruf der Einwilligung; 24-Monats-Kappung deckt die Dokumentation der Einwilligung (Art. 7 DSGVO) und einen typischen Re-Engagement-Zyklus ab. Widerruf jederzeit, Löschung binnen 7 Tagen ab Eingang.
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Cookies (inkl. Analyse)30 Min – 14 MonatePro Tool detailliert in 6.9. GA4 ist auf 14 Monate gekappt (GA4-Minimum, kürzer nur über Property-Reset möglich); alle anderen Tools liegen unterhalb oder auf Branchen-Standard.
Cookiebot-Einwilligung12 MonateMaximum-Fenster, das die EDPB für wiederholte Einwilligungs-Abfragen für angemessen hält. Nach 12 Monaten erscheint das Banner erneut.
6. Cookies, Analyse & Tracking
Auf dieser Website kommen Analyse- und Tracking-Werkzeuge zum Einsatz, die über eine reine Reichweitenmessung hinausgehen und Nutzungsprofile erstellen. Dabei werden personenbezogene Daten (insb. IP-Adresse, Geräte- und Browser-Informationen, Verhaltensdaten) verarbeitet und in Drittländer (u. a. USA) übermittelt. Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung gemäß § 25 Abs. 1 TTDSG und Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Einwilligung erteilen Sie beim ersten Besuch über unser Cookie-Banner und können sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen — siehe Abschnitt 6.10. Der Widerruf ist so einfach wie die Erteilung der Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO); die Rechtmäßigkeit der vor dem Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.
6.0 Einwilligungsverwaltung (Cookiebot)
Anbieter: Cybot A/S, Havnegade 39, 1058 Kopenhagen, Dänemark (Tochter der Usercentrics-Gruppe) — EU-Anbieter. Zweck: Cookiebot ist die Consent-Management-Plattform (CMP), mit der wir Ihre Einwilligung im Sinne des § 25 TTDSG und Art. 7 DSGVO dokumentieren und Analyse- und Tracking-Tools bis zu Ihrer Zustimmung blockieren. Daten: Cookiebot setzt das Cookie „CookieConsent“ mit Ihrem Zustimmungsstatus (Kategorien, Zeitstempel, anonyme Kennung) sowie ein serverseitiges Consent-Log. Speicherdauer: bis zu 12 Monate ab Erteilung der Einwilligung; danach erneute Abfrage beim nächsten Besuch. Rechtsgrundlage: Die Verarbeitung der Einwilligungsdaten selbst stützt sich auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (gesetzliche Pflicht zur Dokumentation der Einwilligung). Drittlandübermittlung: primäre Verarbeitung in der EU; Unterauftragsverarbeiter können Dienstleister außerhalb des EWR unter EU-Standardvertragsklauseln umfassen. Auftragsverarbeitung: AV-Vertrag mit Cybot A/S geschlossen. Mehr Informationen:Datenschutzerklärung Cookiebot.
6.1 Google Analytics 4
Anbieter: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland (Mutterkonzern: Google LLC, USA). Zweck: Tracking-Tool, das über eine reine Reichweitenmessung hinausgeht. Google nutzt die erhobenen Daten für den Betrieb von GA4 sowie teilweise für eigene Zwecke (insoweit keine reine Auftragsverarbeitung). Daten: pseudonyme Kennungen (Client-ID), IP-Adresse (auf EU-Server gekürzt, siehe unten), Seitenaufrufe, Verweildauer, Scroll-Tiefe, Klick-Events, Geräte- und Browser-Informationen, ungefährer Standort (Land / Region aus IP). Speicherdauer: bis zu 14 Monate auf Event-Ebene, danach automatische Löschung. IP-Kürzung: Die IP-Adresse wird auf einem EU-Server gekürzt, bevor sie in die USA weitergeleitet wird (das „_anonymizeIp“-Pendant in GA4 ist standardmäßig aktiv). Drittlandübermittlung: Verarbeitung auf Servern in den USA. Garantien: EU-Standardvertragsklauseln und das EU-US Data Privacy Framework (Angemessenheitsbeschluss vom 10. Juli 2023). Hinweis: Aufsichtsbehörden weisen darauf hin, dass die gewonnene Rechtssicherheit nur vorübergehender Natur sein könnte; die Vorgängerregelungen (Safe Harbor, Privacy Shield) wurden vom EuGH für unwirksam erklärt. Auftragsverarbeitung: AV-Vertrag mit Google Ireland Ltd. geschlossen. Mehr Informationen:Datenschutzerklärung Google, Browser-Opt-out.
6.2 Microsoft Clarity
Anbieter: Microsoft Ireland Operations Ltd., One Microsoft Place, South County Business Park, Leopardstown, Dublin 18, Irland (Mutterkonzern: Microsoft Corporation, USA). Zweck: Sitzungsaufzeichnungen und Heatmaps zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit. Hinweis: Sitzungsaufzeichnungen sind eine besonders intensive Verarbeitungsform — sie können auch bei standardmäßiger Maskierung von Eingabefeldern sensible Inhalte erfassen. Wir haben die strengste Maskierungsstufe („Strict“) für alle Formularfelder konfiguriert. Daten: Mausbewegungen, Klicks, Scroll-Verhalten, Seitenaufrufe, Geräte- und Browser-Informationen, IP-Adresse (gekürzt), Land. Speicherdauer: bis zu 12 Monate ab der letzten erfassten Sitzung. Drittlandübermittlung: Microsoft ist ein US-Konzern, Daten können auf Servern in den USA verarbeitet werden. Garantien: EU-Standardvertragsklauseln und EU-US Data Privacy Framework. Die oben unter GA4 genannten Vorbehalte gelten sinngemäß. Auftragsverarbeitung: Microsoft Online Services DPA geschlossen. Mehr Informationen:Microsoft Datenschutzerklärung.
6.3 Leadfeeder (Dealfront)
Anbieter: Dealfront Germany GmbH (Leadfeeder), Markgrafenstraße 36, 10117 Berlin — europäischer Anbieter. Zweck: B2B-Identifikation von besuchenden Unternehmen anhand kommerziell lizenzierter IP-Adress-Datenbanken (u. a. RIPE, ARIN, öffentliche Unternehmens-IP-Bereiche) zur Information unserer Vertriebsansprache. Ziel ist die Identifikation des Unternehmens, nicht des einzelnen Nutzers. Wichtiger datenschutzrechtlicher Hinweis: IP-Adressen können personenbezogene Daten darstellen, insbesondere wenn sie mit anderen Daten verknüpft werden. Wir behandeln die Verarbeitung daher als DSGVO-relevant. Daten: IP-Adresse, Seitenaufrufe, Zeitstempel, Verweildauer, Referrer. Datenquellen: Dealfront reichert IP-Daten mit öffentlich zugänglichen Unternehmensinformationen und lizenzierten B2B-Datenbanken an. Speicherdauer: bis zu 12 Monate auf Besuchs-Ebene; aggregierte Reports können länger aufbewahrt werden. Drittlandübermittlung: Dealfront verarbeitet primär auf EU-Infrastruktur; Unterauftragsverarbeiter können US-Dienstleister umfassen, abgesichert über EU-Standardvertragsklauseln. Auftragsverarbeitung: AV-Vertrag mit Dealfront Germany GmbH geschlossen. Mehr Informationen:Datenschutzerklärung Dealfront.
6.4 Google Ads (Conversion-Tracking & Remarketing)
Anbieter: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland (Mutterkonzern: Google LLC, USA). Zweck: Wir setzen Google Ads Conversion-Tracking sowie (sofern aktiviert) Remarketing ein, um den Erfolg von Werbekampagnen zu messen und Besucher mit relevanten Anzeigen anzusprechen. Daten: pseudonyme Click-ID (gclid), Conversion-Event, Conversion-Zeitstempel, Geräte- und Browser-Informationen. Eingesetzte Cookies u. a. „_gcl_au“ (Conversion-Linker) und „test_cookie“ (technisches Prüf-Cookie von doubleclick.net). Speicherdauer: „_gcl_au“ bis zu 90 Tage; Conversion-Logs im Google-Ads-Konto gemäß Google-Aufbewahrungseinstellungen. Drittlandübermittlung: Verarbeitung auf Google-Servern auch in den USA. Garantien: EU-Standardvertragsklauseln und EU-US Data Privacy Framework. Auftragsverarbeitung: AV-Vertrag mit Google Ireland Ltd. geschlossen. Mehr Informationen:Datenschutzerklärung Google, Werbe-Einstellungen anpassen.
6.5 LinkedIn Insight Tag
Anbieter: LinkedIn Ireland Unlimited Company, Wilton Plaza, Wilton Place, Dublin 2, Irland (Mutterkonzern: LinkedIn Corporation, USA). Zweck: Der LinkedIn Insight Tag ermöglicht Kampagnen-Messung, Zielgruppen-Analyse und (sofern aktiviert) Retargeting für LinkedIn-Werbekampagnen. Daten: IP-Adresse (gekürzt), Zeitstempel, Seiten-URL, Geräte-Merkmale, LinkedIn-Mitglieds-ID, sofern der Besucher bei LinkedIn eingeloggt war. Eingesetzte Cookies u. a. „bcookie“, „lidc“, „bscookie“. Speicherdauer: bis zu 6 Monate für direkt-personenbezogene Kennungen; aggregierte Kampagnen-Reports können länger aufbewahrt werden. Drittlandübermittlung: Verarbeitung auf LinkedIn-Servern auch in den USA. Garantien: EU-Standardvertragsklauseln und EU-US Data Privacy Framework. Auftragsverarbeitung: AV-Vertrag mit LinkedIn Ireland Unlimited Company geschlossen. Mehr Informationen:LinkedIn Datenschutzerklärung, LinkedIn-Opt-out.
6.5a Meta-Pixel (Facebook-Pixel)
Anbieter: Meta Platforms Ireland Ltd., Merrion Road, Dublin 4, D04 X2K5, Irland (Mutterkonzern: Meta Platforms, Inc., 1601 Willow Road, Menlo Park, CA 94025, USA). Zweck: Der Meta-Pixel (auch „Facebook-Pixel“) ermöglicht Reichweitenmessung, Conversion-Tracking und (sofern aktiviert) Retargeting für Werbekampagnen auf Facebook und Instagram. So können wir die Wirksamkeit unserer Anzeigen messen und Besuchern relevante Werbung ausspielen. Daten: pseudonyme Kennungen, IP-Adresse, Geräte- und Browser-Informationen, Referrer-URL, ausgelöste Events (z. B. Seitenaufruf). Eingesetzte Cookies u. a. „_fbp“ (First-Party-Cookie zur Wiedererkennung des Browsers) und „_fbc“ (Klick-Kennung aus dem URL-Parameter „fbclid“). War der Besucher zum Zeitpunkt des Besuchs bei Facebook / Instagram eingeloggt, kann Meta den Besuch dem jeweiligen Konto zuordnen. Gemeinsame Verantwortlichkeit: Für die Erhebung und Übermittlung der Daten an Meta besteht eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne des Art. 26 DSGVO zwischen uns und Meta; wir haben hierzu die von Meta bereitgestellte Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit geschlossen. Für die anschließende Weiterverarbeitung der Daten durch Meta zu eigenen Zwecken ist Meta allein verantwortlich. Speicherdauer: „_fbp“ bis zu 90 Tage; auf Event-Ebene gemäß den Aufbewahrungseinstellungen im Meta Events Manager. Drittlandübermittlung: Verarbeitung auf Meta-Servern auch in den USA. Garantien: EU-Standardvertragsklauseln und EU-US Data Privacy Framework (Angemessenheitsbeschluss vom 10. Juli 2023). Die oben unter GA4 genannten Vorbehalte gelten sinngemäß. Rechtsgrundlage: Ihre Einwilligung gemäß § 25 Abs. 1 TTDSG und Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Der Pixel wird erst nach Ihrer Einwilligung über unser Cookiebot-Banner geladen. Mehr Informationen:Datenschutzrichtlinie von Meta, Meta Werbe-Einstellungen.
6.6 Google Tag Manager
Anbieter: Google Ireland Limited (siehe 6.1). Zweck: Google Tag Manager (GTM) ist ein Tag-Management-System, das auf dieser Website andere Tracking-Tags (z. B. Google Analytics, Google Ads, LinkedIn Insight Tag) lädt. GTM selbst setzt keine Cookies und erhebt keine personenbezogenen Daten im engeren Sinne; es orchestriert lediglich die nach Einwilligung geladenen Tags. Daten: Technische Request-Daten (IP-Adresse, Zeitstempel, User Agent) werden kurzzeitig vom GTM-Loader-Server bei Google verarbeitet. GTM selbst setzt keinen persistenten Identifier. Drittlandübermittlung: Der GTM-Loader wird auf Google-Infrastruktur betrieben, auch in den USA. Garantien wie unter 6.1. Hinweis: Wir haben GTM so konfiguriert, dass kein Messtag ausgelöst wird, bevor Sie über unser Cookiebot-Banner eingewilligt haben. Mehr Informationen:Datenschutzerklärung Google.
6.7 Cloudflare (CDN & Bot-Management)
Anbieter: Cloudflare, Inc., 101 Townsend Street, San Francisco, CA 94107, USA, mit EU-Vertreter Cloudflare Germany GmbH, Rosental 7, c/o Mindspace, 80331 München. Zweck: Cloudflare wird von unserem Hosting-Anbieter als Content Delivery Network (CDN) und Security-Layer eingesetzt. Das Cookie „__cf_bm“ wird von Cloudflares Bot-Management gesetzt, um in Echtzeit Menschen von automatisiertem Traffic zu unterscheiden und DDoS-Angriffe sowie Content-Scraping abzuwehren. Warum wir das als technisch erforderlich einordnen: Ohne Bot-Mitigation wäre unsere Website angreifbar für Credential-Stuffing, Scraping und DDoS-Angriffe, die Verfügbarkeit, Integrität und die Sicherheit der von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten (z. B. Lead-Magnet-Formulare, Newsletter-Anmeldungen) gefährden würden. Bot-Mitigation ist daher eine technische Sicherheitsmaßnahme im Sinne von Art. 32 DSGVO (Sicherheit der Verarbeitung). Cloudflare selbst klassifiziert „__cf_bm“ als „strictly necessary“ (<a href="https://developers.cloudflare.com/fundamentals/reference/policies-compliances/cloudflare-cookies/" target="_blank" rel="noopener">Cloudflare Cookie-Dokumentation</a>). Ein Verzicht auf Cloudflare-Bot-Mitigation würde das Sicherheits-Niveau der Verarbeitung personenbezogener Daten auf dieser Website schwächen. Daten: IP-Adresse, Request-Header, technischer Fingerprint der Anfrage. Kein persistenter, site-übergreifender Identifier. Speicherdauer: Cookie „__cf_bm“ läuft nach maximal 30 Minuten Inaktivität ab. Aggregierte Security-Logs bei Cloudflare werden gemäß deren Standard-Aufbewahrung kurzzeitig vorgehalten. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG (technisch erforderlich für den vom Nutzer gewünschten Dienst) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (überwiegendes berechtigtes Interesse an einer sicheren, verfügbaren Website). Drittlandübermittlung: Cloudflare ist ein US-Konzern; Daten können auf Servern in den USA verarbeitet werden. Garantien: EU-Standardvertragsklauseln und EU-US Data Privacy Framework (Angemessenheitsbeschluss vom 10. Juli 2023). Hinweis: Die Rechtssicherheit des Frameworks kann eingeschränkt sein; vor dem EuG ist ein Nichtigkeitsverfahren anhängig (Rechtssache T-553/23). Auftragsverarbeitung: Im Rahmen des Hosting-Vertrags geschlossen. Mehr Informationen:Cloudflare Datenschutzerklärung.
6.8 Google Search Console
Anbieter: Google Ireland Limited (siehe 6.1). Zweck: Google Search Console (GSC) ermöglicht es uns, das Verhalten unserer Website in den Google-Suchergebnissen zu überwachen — Indexierungs-Status, Such-Anfragen, die zur Seite führen, Klickraten und technische Crawl-Fehler. Cookies / Besucher-Tracking: GSC selbst setzt keine Cookies auf den Besuchern dieser Website und lädt kein clientseitiges Skript. Die Inhaberschaft der Domain ist über ein statisches HTML-Meta-Tag und / oder einen DNS-TXT-Eintrag verifiziert. Daten: Aggregierte Such-Analytics von Google (Suchanfragen, Impressionen, Klicks) — nicht direkt mit einzelnen Besuchern verknüpft. Uns werden die Daten nur in aggregierter Form bereitgestellt. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — berechtigtes Interesse an der Überwachung der Such-Sichtbarkeit. Drittlandübermittlung: Die aggregierten Reports werden auf Google-Infrastruktur (auch USA) erzeugt. Garantien wie unter 6.1. Mehr Informationen:Datenschutzerklärung Google.
6.9 Speicherdauer der Cookies
Session-Cookies werden beim Schließen des Browsers gelöscht. Persistente Cookies haben folgende maximale Laufzeiten: Google Analytics 4 — bis zu 14 Monate (Datenaufbewahrung in den GA4-Einstellungen auf 14 Monate verkürzt); Microsoft Clarity — bis zu 12 Monate; Google Ads („_gcl_au“) — bis zu 90 Tage; Meta-Pixel („_fbp“) — bis zu 90 Tage; LinkedIn („bcookie“) — bis zu 6 Monate; Cloudflare („__cf_bm“) — maximal 30 Minuten Inaktivität; Leadfeeder — in der Regel session-basiert, keine clientseitige Speicherung; CookieConsent (Cookiebot) — bis zu 12 Monate ab Erteilung der Einwilligung.
6.10 Widerruf der Einwilligung
So einfach wie die Erteilung — Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen:
1. Cookie-Einstellungen öffnen: Klicken Sie auf den Link „Cookie-Einstellungen“ im Footer, um das Banner erneut zu öffnen und Ihre Auswahl anzupassen (steuert GA4, Clarity, Google Ads, LinkedIn, Meta-Pixel und Leadfeeder gleichermaßen). 2. Per E-Mail: Senden Sie eine kurze Nachricht an info@daniel-herrmann.io — wir blockieren die entsprechenden Tools für Sie. 3. Pro Tool: Für Google Analytics steht das offizielle Browser-Opt-out zur Verfügung; für Google Ads unter Werbe-Einstellungen anpassen; für LinkedIn unter LinkedIn-Opt-out; für den Meta-Pixel unter Meta Werbe-Einstellungen. Microsoft Clarity und Leadfeeder steuern Sie ausschließlich über unser Cookie-Banner.
Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf auf Grundlage der Einwilligung erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).
7. Schriftarten
Diese Website lädt Schriftarten von Google Fonts. Hierbei werden Verbindungsdaten (insbesondere die IP-Adresse) an Google übermittelt. Anbieter: Google Ireland Limited (siehe Abschnitt 6.1). Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — berechtigtes Interesse an einer einheitlichen typografischen Darstellung. Alternativ werden Schriftarten auch in einem lokalen Fallback vorgehalten, sodass das Schriftladen ausfallen kann, ohne das Layout zu brechen.
8. Technische & organisatorische Maßnahmen (TOM)
Zum Schutz Ihrer Daten setzen wir angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO um — u. a.: TLS-Verschlüsselung (HTTPS) für die gesamte Seite, verschlüsselte Datenbankverbindungen, Server-Hosting in der EU (Kinsta / GCP Frankfurt), restriktiver Admin-Zugang über individuelle Accounts mit starken Passwörtern und 2FA, regelmäßige automatische Backups, rollenbasierte Zugriffskontrolle, ein dokumentiertes Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DSGVO und Datenminimierung auf Anwendungsebene. Wir überprüfen und aktualisieren diese Maßnahmen kontinuierlich.
9. Ihre Rechte als betroffene Person
Ihnen stehen nach der DSGVO folgende Rechte zu:
Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) — Auskunft über die zu Ihrer Person verarbeiteten Daten.
Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) — Korrektur unrichtiger Daten.
Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) — Löschung Ihrer Daten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO).
Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) — Erhalt Ihrer Daten in einem strukturierten, gängigen, maschinenlesbaren Format.
Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) — gegen Verarbeitungen auf Basis berechtigter Interessen, insbesondere gegen Direktwerbung. Siehe hervorgehobener Hinweis unten.
Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO) — jederzeit mit Wirkung für die Zukunft, siehe Abschnitt 6.10.
Beschwerderecht (Art. 77 DSGVO) — bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere im EU-Mitgliedstaat Ihres Aufenthalts, Arbeitsplatzes oder Ortes des mutmaßlichen Verstoßes. Für unseren Sitz zuständig: Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland, Fritz-Dobisch-Straße 12, 66111 Saarbrücken.
Anfragen zu diesen Rechten richten Sie bitte an: info@daniel-herrmann.io. Wir antworten innerhalb der gesetzlichen Frist (in der Regel ein Monat).
10. Aktualität dieser Datenschutzerklärung
Stand: 29. Juni 2026. Wir behalten uns vor, diese Erklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht. Die jeweils aktuelle Fassung ist über diese Website abrufbar.
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